Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei B***** S*****, vertreten durch Dr. Harald Burmann, Dr. Peter Wallnöfer und Dr. Roman Bacher, Rechtsanwälte in Innsbruck, gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** K*****, vertreten durch Dr. Hans Günther Medwed, Mag. Michael Medwed und Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger führte zwischen August 1995 und April 2008 auf Basis des schriftlichen Pachtvertrags vom 8. 8. 1995 die *****-Tankstelle der Beklagten in ***** Der Vertrag enthält in Pkt 2 folgende Bestimmung: „2. Vertragszweck, Betriebspflicht des Pächters, Verbot der Überlassung an Dritte: … Der Pächter wird die Tankstelle während der zulässigen Betriebszeiten offen halten und sachgerecht mit entsprechendem Personal betreiben … . Betriebsurlaub und Sperrtage dürfen nur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. KR Michaela Haydter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. A***** P*****, vertreten durch Plankel Mayrhofer & Partner, Rechtsanwälte in Dornbirn, g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Peter Ladislav und Franz Kisling als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei O*****, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Rein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war aufgrund eines mit der O***** Aktiengesellschaft abgeschlossenen Tankstellen-Pachtvertrags ab 1. 11. 2001 mit der selbständigen Führung des Tankstellenunternehmens in *****, betraut. Die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der O***** Aktiengesellschaft. Der Kläger war für die Beklagte bzw deren Rechtsvorgängerin als Handelsvertreter (Verkauf von Treibstoffen und Folgemarktprodukten bzw -dienstleistungen) tätig. Daneben betrieb er auch einen Tankstellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Versicherungs- und Finanzdienstleisterin. Der Kläger war seit 1. 10. 2001 auf Grund eines sog „Agentenvertrags" für sie tätig. Dieser Vertrag enthielt in Punkt 2.11. folgende Regelung: „Der Agent ist nicht berechtigt, während der Dauer des Agentenvertrages für Konkurrenzunternehmen von A***** oder dessen Partnergesellschaften tätig zu werden, sich an solchen Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb zunächst 13 Jahre lang eine Tankstelle der Beklagten in Enns, die im Dezember 2003 geschlossen wurde. In der Folge führte er eine A*****-Tankstelle in M*****. Zwischen den Parteien wurde zunächst am 15. 7. 2004 ein Vertrag über die Führung dieser Tankstelle abgeschlossen, mit Wirksamkeit ab 1. 8. 2005 ein weiterer Vertrag mit erhöhten Mindestpachtzinsen. Der Tankstellenunternehmensvertrag lautet auszugsweise: „IV. Tankstellenspezifische Best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 4. 11. 1994 als Tischler beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs anzuwenden. Die Beklagte zahlte ihren Arbeitnehmern über Jahre immer wieder verspätet ihren Lohn, so auch im letzten Quartal des Jahres 2006. Im Dezember 2006 richteten die Arbeitnehmer ein auch vom Kläger unterfertigtes Schreiben an die Beklagte, mit dem sie erklärten, die v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte 17 Jahre lang eine Tankstelle der Beklagten. Sie verkaufte in dieser Zeit Treibstoffe im Namen und auf Rechnung der Beklagten. Dem Vertragsverhältnis der Streitteile liegt der am 14. 1./20. 1. 1998 geschlossene Tankstellenpachtvertrag und der als Ergänzung zu diesem Vertrag mit Wirksamkeit vom 1. 4. 2006 abgeschlossene Franchise-Vertrag zu Grunde. Nach Punkt 3.2 des Tankstellenpachtvertrags ist die Beklagte jederzeit zur fristlosen Aufkündigung des ... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der in Deutschland ansässigen Klägerin sind die Entwicklung und der Vertrieb von Sicherheitsschuhen, jener der Beklagten die Herstellung und der Vertrieb von Berufsbekleidung. Mit Handelsvertretervertrag vom Dezember 2001 (Beilage A) übertrug die Beklagte der Klägerin die Vertretung ihrer Berufsbekleidungsprodukte für verschiedene Länder Europas, unter anderem für Deutschland. In einem weiteren Handelsvertretervertrag betraute die Klägerin die in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Generalimporteurin von Neufahrzeugen einer Automarke in Österreich und allein berechtigt, die Marke zu verwenden. Der Vertrieb der Fahrzeuge in Österreich erfolgt über selbständige Händler, mit welchen Händlerverträge abgeschlossen werden. Die Beklagte begann ihre Vertriebstätigkeit in Österreich im Jahre 1992 mit 22 Vertragshändlern, von denen einer der Kläger war. Der zwischen den Streitteilen im Jahr 1992 abgeschlossene Händlervertrag hat... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Das einen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG 1993 darstellende Verhalten des Handelsvertreters entfaltet seine ausgleichsschädigende Wirkung nur, wenn es schuldhaft gesetzt wurde. Der Unternehmer hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes und das Verschulden des Handelsvertreters zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 275/98z ... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Nur die vom Handelsvertreter schuldhaft herbeigeführte Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen vernichtet den ihm grundsätzlich bei Kündigung des Unternehmers nach § 24 Abs 1 HVertrG 1993 zustehenden Ausgleichsanspruch. Entscheidungstexte 2 Ob 275/98z Entscheidungstext OGH 29.10.1998 2 Ob 275/98z Veröff: SZ 71/179 ... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22
Rechtssatz: Es besteht keine rechtliche Verpflichtung des Unternehmers (bzw des Importeurs oder Zwischenhändlers eines Kraftfahrzeugherstellers), alle wichtigen
Gründe: für eine vorzeitige Auflösung des Vertrages mit dem Kraftfahrzeug-Vertragshändler in taxativer Aufzählung im Vertrag anzuführen, ist doch auch in § 22 Abs 2 HVertrG die Aufzählung der
Gründe: bloß demonstrativ. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22
Rechtssatz: Daß der Handelsvertreter unfähig wird, seine Tätigkeit auszuüben (§ 22 Abs 2 Z 1 HVertrG), muß von seinem Verschulden nicht umfaßt sein. Das die Vertrauensunwürdigkeit des Handelsvertreters auslösende Verhalten (§ 22 Abs 2 Z 2 HVertrG) setzt Verschulden (arg "... schuldig macht...") voraus. Beim Auflösungstatbestand der Verletzung "wesentlicher Vertragsbestimmungen" (§ 22 Abs 2 Z 3 zweiter Fall HVertrG) hat de... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22
Rechtssatz: Bei längeren in einem KFZ-Händlervertrag vereinbarten Kündigungsfristen rechtfertigt nicht schon ein Grund von geringerer Intensität die vorzeitige Vertragsauflösung. Es kommt auf die Unzumutbarkeit eines weiteren Festhaltens am Vertrag an. Entscheidungstexte 1 Ob 342/97v Entscheidungstext OGH 30.06.1998 1 Ob 342/97v ... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22EWG-RL 86/653/EWG - Handelsvertreterrichtlinie 386L0653 Art16
Rechtssatz: Der Kernbereich der vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund ist absolut zwingend und kann nicht zu Ungunsten eines der Vertragspartner vertraglich abgeändert werden. Dieses Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund ist richtlinienkonform, berührt doch die Handelsvertreter-Richtlinie nicht die Anwendung der Rechtsvorschriften der Mi... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte österreichische Import- und Vertriebsgesellschaft der Kölner Ford Werke Aktiengesellschaft für Ford-Kraftfahrzeuge schloß mit der klagenden Kfz-Vertragshändlerin mit Wirkung vom 1.April 1989 einen Kfz-Händlervertrag ab, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: Art 6. Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) Artikel 6, Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) ... Abs 6 Verkaufsleistungen Absatz 6, Verkaufsleistungen De... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162cHVertrG 1993 §22HVertrG 1993 §23 Abs2
Rechtssatz: § 1162 c ABGB dient nicht dazu, im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung die den Arbeitgeber aus diesem Grund treffenden Rechtsfolgen zu mindern. Das schuldhafte Verhalten des Arbeitnehmers kann hier nicht in einem zum Entlassungsausspruch nicht ausreichenden Verhalten, sondern muss in einem davon unabhängigen, zusätzlichen für diesen Ausspruch kausalen Verhalten liegen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVHVG §21 ffHVertrG 1993 §22
Rechtssatz: Eine außerordentliche Aufkündigung eines Vertragshändlervertrages - auch in analoger Anwendung der § 21 ff HVG - setzt durchaus nicht immer ein Verschulden des anderen Vertragsteiles voraus; ebensowenig ist entscheidend, ob ein solcher wichtiger Grund in der Person eines der beiden Vertragsteile liegt oder von ihr (nur) zu vertreten ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Kommerzialrat Kurt M*****, Inhaber der registrierten Firma B***** Mineralölvertrieb *****, vertreten durch Dr.Helmut Valenta, Rechtsanwalt in Linz, wider die beklagte Par... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cHVertrG 1993 §22
Rechtssatz: Nicht jeder geringe Verstoß gegen die Treuepflicht vermag einen Entlassungstatbestand zu begründen, doch kann sich ein solcher aus einer Summe von Verstößen ergeben. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 187/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 187/89 8 ObA 2235/96a E... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist Rechtsnachfolgerin der Firma Architekt und Stadtbaumeister Josef W***, St.Pölten. Die klagende Partei (im folgenden Vertragstext: L***) schloß mit der Firma Josef W*** als Hersteller der P*** Fertigteilhäuser (im folgenden Vertragstext: P***) am 26.Februar 1980 eine Vertriebsvereinbarung ab, die folgenden wesentlichen Wortlaut hat: "I. P*** beauftragt L*** mit dem Vertrieb der P*** Fertighäuser für den Bereich des Bundeslandes Oberösterre... mehr lesen...
Norm: HVG §21HVertrG 1993 §22
Rechtssatz: Umsatzrückgang berechtigt den Geschäftsherrn nur dann zur vorzeitigen Lösung des Vertrages, wenn er vom Handelsvertreter verschuldet wurde. Dies ist vom Geschäftsherrn zu beweisen. Ging der Handelsvertreter eine Mindestumsatzverpflichtung ein, kann er die Folgen der vom Geschäftsherrn wegen Nichterreichung des Mindestumsatzes ausgesprochenen vorzeitigen Lösung des Vertrages nur dadurch abwenden, daß er ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162cAngG §32HVertrG 1993 §22HVertrG 1993 §23 Abs2
Rechtssatz: Der zweite mögliche Fall einer Kulpakompensation liegt dann vor, wenn sich die vorzeitige Auflösung zwar als ungerechtfertigt erweist, der Erklärungsempfänger aber ein schuldhaftes Verhalten eingenommen hat, das im Zusammenwirken mit einem ebenfalls schuldhaften Verhalten des Erklärenden für die Auflösung ursächlich war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...