Norm
HVG §21Rechtssatz
Umsatzrückgang berechtigt den Geschäftsherrn nur dann zur vorzeitigen Lösung des Vertrages, wenn er vom Handelsvertreter verschuldet wurde. Dies ist vom Geschäftsherrn zu beweisen. Ging der Handelsvertreter eine Mindestumsatzverpflichtung ein, kann er die Folgen der vom Geschäftsherrn wegen Nichterreichung des Mindestumsatzes ausgesprochenen vorzeitigen Lösung des Vertrages nur dadurch abwenden, daß er behauptet und beweist, der Umsatz habe aus Gründen, die vom Geschäftsherrn zu vertreten sind, nicht erreicht werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0063487Dokumentnummer
JJR_19860903_OGH0002_0010OB00578_8600000_001