Norm
HVertrG 1993 §22Rechtssatz
Nur die vom Handelsvertreter schuldhaft herbeigeführte Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen vernichtet den ihm grundsätzlich bei Kündigung des Unternehmers nach § 24 Abs 1 HVertrG 1993 zustehenden Ausgleichsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111007Im RIS seit
28.11.1998Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021