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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in:SWK 13/14/2005, W 43 - W 50; ÖStZ 18/2003, 395-399; SWK 20/21/2003, W 109 - W 112;Rechtssatz
Die Verbindlichkeitsrückstellung ist ein Gewinnkorrektivum, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlich mit künftigen Ausgaben belastet wird. Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung ist stets, dass ein die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernsthaft droht (Hinweis E 28. November 2000, 96/14/0067; E 21. Juni 1994, 91/14/0165). Die wirtschaftliche Verursachung muss im Abschlussjahr gelegen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001140081.X01Im RIS seit
08.04.2002Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015