Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9 Abs1;Rechtssatz
Liegen keine Umweltschäden vor, kann eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Beseitigung von Umweltschäden nicht gebildet werden. Wenn ua von einer "potenziellen Beeinträchtigung" des Bodens gesprochen wird, ist zu entgegnen, dass die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zur Voraussetzung hat, dass ernsthaft mit dem Entstehen der Schuld zu rechnen ist (Hinweis E 27.3.1996, 93/15/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150038.X01Im RIS seit
20.11.2000