Die Beschwerdeführerin hatte mit ihrem Geschäftsführer Dkfm. B am 2. März 1964 eine Versorgungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen: "1) Altersversorgung: Sie erhalten bei Vollendung des 63. Lebensjahres eine freiwillige Abfindung in Höhe S 1,250.000,--. Diese Abfindung kann nach ihrer Wahl entweder in einem Betrag oder in Form einer monatlichen Rente nach den zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Tarifen ausbezahlt werden. 2) Hinterbliebenenversorgung: W... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §86 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/17 92/14/0214 1 Stammrechtssatz Wird der Abgabepflichtige zur Haftung für Lohnsteuerfehlberechnungen für mehrere Arbeitnehmer und Monate herangezogen und wird von der Bestimmung des § 86 Abs 2 EStG 1972 kein Gebrauch g... mehr lesen...
Über das Vermögen der A & P Immobilien GmbH wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 12. August 1994 der (Anschluß-)konkurs eröffnet. Mit gemäß § 200 BAO endgültigen "Bescheiden" vom 29. Juni 1995 wurde die Gemeinschuldnerin zur Körperschaftsteuer 1992 veranlagt; mit Erledigung vom 21. Juni 1995 wurde gegenüber der Gemeinschuldnerin ein Haftungs- und Zahlungs-"bescheid" hinsichtlich Kapitalertragsteuer 1992 erlassen, wobei beide Erledigungen der steuerlichen Vertreteri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §80 Abs1;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1988 §95;KO §1 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0024 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/01/16 90/13/0298 1
(hier Haftung für Kapitalertragsteu... mehr lesen...
Mit HAFTUNGSBESCHEID vom 6. Juli 1992 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum betreffende lohnabhängige Abgaben in Anspruch; und zwar gemäß § 82 EStG als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der von Arbeitslöhnen zu entrichtenden LOHNSTEUER in Höhe von S 1,072.285,--, nämlich für Abfuhrdifferenzen von S 14.037,-- und für Fehlberechnungen von S 1,058.248,-- (letztere betreffend Trennungs- und Nächtigungsgelder von S 912.173,--, Fahrtkosten von S 139.663,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §289 Abs2;EStG 1972 §67;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1988 §67;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Im konkreten Fall stellt die unrichtige Sechstelberechnung der Lohnsteuer bei Sonderzahlungen an die Arbeitnehmer neben anderen schon im erstinstanzlichen Haftungsbescheid berücksichtigten Merkmalen bloß ein weiteres Sachverhaltsel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein gemeinnütziger Verein, der im Bundesland Kärnten ua Schüler-, Lehrlings-, Pensionisten- und Studentenheime betreibt, und für welchen als Erzieher bzw Heimleiter ua auch im Kärntner Landesdienst stehende Lehrer tätig sind. Nach Durchführung einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1988 beim Beschwerdeführer wurde gegenüber diesem ein Bescheid über den Prüfungszeitraum erlassen, in welchem er für Lohnsteuer-Fehlberechnunge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §86 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wird der Abgabepflichtige zur Haftung für Lohnsteuerfehlberechnungen für mehrere Arbeitnehmer und Monate herangezogen und wird von der Bestimmung des § 86 Abs 2 EStG 1972 kein Gebrauch gemacht, so stellt der H... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof von der belangten Behörde nur unvollständig vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens - insbesondere fehlen bis auf einzelne Aktenstücke die für die Entscheidung über die Streitfrage wesentlichen Akten der Veranlagungsabteilung des Finanzamtes - ist erkennbar, daß in N. ein Gastgewerbe betrieben wurde, wobei die Beschwerdeführerin gegenüber der Abgabenbehörde sowie der zuständigen Gebietskrankenkasse als Unternehmerin bezeichnet wurde. In den dem V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §25 Abs1;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §82 Abs1;FamLAG 1967 §17 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1383/75 E 25. Mai 1979 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist Arbeitgeber iSd Einkommensteuergesetzes, wer Bezüge iSd § 25 EStG 1972 auszahlt und den mit der Auszahlung dieser Bezüge verbundenen ... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der U.-Versicherungsanstalt durchgeführten Lohnsteuerprüfung behandelte der Prüfer den Wert der bestimmten Dienstnehmern überlassenen Dienstwohnungen als geldwerte Vorteile aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 15 EStG 1972. Nach den Beilagen zum Prüfungsbericht setzte der Prüfer für die dem Beschwerdeführer überlassene Wohnung zuzüglich der ihm gleichfalls zur Verfügung gestellten Räume zur Ausübung einer freiberuflichen Berufstätigkeit (Ordination) bei einer Nu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §257 Abs1;BAO §258 Abs2 litb;EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
86/13/0103 E 3. Oktober 1990 VwSlg 6539 F/1990 RS 3;
(RIS: abgv)
Rechtssatz: Dem VwGH steht es nicht zu, anläßl... mehr lesen...
Auf Grund der Ergebnisse einer Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der B. und M. GmbH erließ das Finanzamt für Körperschaften in Wiederaufnahme des Verfahrens für den Zeitraum vom 1. Jänner 1977 bis zum 31. Dezember 1982 Bescheide gemäß § 82 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1972 für Lohnsteuer und betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gegen die B. und M. GmbH in Liquidation. Auf Grund mehrerer, von wechselnden Vertretern des von den Bescheiden betroffenen Untern... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;EStG 1972 §82 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber nach § 82 Abs 1 EStG 1972 kommt Bindungswirkung im Veranlagungsverfahren gegen den Arbeitnehmer nicht zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1... mehr lesen...
Über das Vermögen der S Ges.m.b.H. i.L. wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 9. Februar 1990 der Konkurs eröffnet. Bei der Gemeinschuldnerin hatte für den Zeitraum 1985 bis 1989 eine Lohnsteuerprüfung stattgefunden. Auf Grund dieser Prüfung erließ das Finanzamt am 14. März 1990 gegen die Gemeinschuldnerin einen Haftungs- und Zahlungsbescheid. Die dagegen von der Gemeinschuldnerin erhobene Berufung wurde mit dem angefochtenen Bescheid, der an die Gemeinschuldnerin zu Ha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;BAO §80;EStG 1972 §82 Abs1;KO §1 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Abgaben sind während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insoferne den Gemeinschuldner repräsentiert, festzusetzen. Auch die Geltendmachung der Haftung des Gemeinschuldners gemäß... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid erging an die "Hausgemeinschaft H und Mitbesitzer zu Handen Herrn H". Er spricht "über die Berufung der Hausgemeinschaft H und Mitbesitzer" ab. Der angefochtene Bescheid bestätigt unter anderem den Haftungsbescheid des Finanzamtes, mit dem dieses die Eigentümer zweier offenbar nebeneinander gelegener Wohnhäuser zur Haftung für Lohnsteuer der Jahre 1984 bis 1986 herangezogen hatte. Es handelt sich dabei um Lohnsteuer, die nach Auffassung der Abgabenbehörden vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §71;EStG 1972 §82 Abs1;
Rechtssatz: Im Wege des Durchgriffs kann die Haftung einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung, die Arbeitgeber ist, auch gegenüber den Teilhabern durchgesetzt werden. Um diese Gesamtschuld geltend machen zu können, müssen aber die herangezogenen Gesellschafter (Teilhaber) im Haftungsbescheid namentlich ang... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §67 Abs3;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §82 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 226;
Rechtssatz: Die Auffassung der Abgabepflichtigen, es widerspreche verfassungsrechtlichen Grundsätzen, wenn der Dienstnehmer nach dem DienstnehmerhaftpflichtG dem Dienstgeber nur bei einem Versehen für den Schaden hafte und auch der Rechtsträger vom Or... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1383/75 E 25. Mai 1979 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist Arbeitgeber iSd Einkommensteuergesetzes, wer Bezüge iSd § 25 EStG 1972 auszahlt und den mit der Auszahlung dieser Bezüge verbundenen wirtschaftlichen Aufwand trägt (Hinweis E 28.9.1959, 1963/56; E 30.3.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;
Rechtssatz: Der (hier gem § 82 Abs 1 EStG 1972) persönlich Haftende ist im Hinblick auf § 77 Abs 2 BAO gleich dem Steuerschuldner zur Antragstellung um Nachsicht berechtigt. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: In der Unterlassung der Bemängelung von Überstundenaufzeichnungen für die Jahre 1976 bis 1978 ist kein eindeutiges und zu keinem Zweifel Anlaß gebendes Verhalten eines Lohnst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Stützt der Nachsichtswerber (Haftungspflichtiger gem § 82 Abs 1 EStG 1972) sein Nachsichtsgesuch auf die Behauptung, er sei durch frühere Lohnsteuerpüfungen über die Notwendi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;EStG 1972 §90;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Verstoß der Abgabenbehörden gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO begründen (Hinweis E 25.6.1965, 56/64; E 12.... mehr lesen...