RS Vwgh 1990/6/20 90/13/0109

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §47 Abs1;
EStG 1972 §71;
EStG 1972 §82 Abs1;

Rechtssatz

Im Wege des Durchgriffs kann die Haftung einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung, die Arbeitgeber ist, auch gegenüber den Teilhabern durchgesetzt werden. Um diese Gesamtschuld geltend machen zu können, müssen aber die herangezogenen Gesellschafter (Teilhaber) im Haftungsbescheid namentlich angeführt sein. Dies ermöglicht ihnen sodann, selbst gegen die Heranziehung ein RM zu ergreifen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130109.X01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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