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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §47 Abs1;Rechtssatz
Im Wege des Durchgriffs kann die Haftung einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung, die Arbeitgeber ist, auch gegenüber den Teilhabern durchgesetzt werden. Um diese Gesamtschuld geltend machen zu können, müssen aber die herangezogenen Gesellschafter (Teilhaber) im Haftungsbescheid namentlich angeführt sein. Dies ermöglicht ihnen sodann, selbst gegen die Heranziehung ein RM zu ergreifen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130109.X01Im RIS seit
20.06.1990