RS Vwgh 1993/1/20 90/13/0049

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §257 Abs1;
BAO §258 Abs2 litb;
EStG 1972 §15 Abs2;
EStG 1972 §82 Abs1;
VwGG §13 Abs1 Z1;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 86/13/0103 E 3. Oktober 1990 VwSlg 6539 F/1990 RS 3; (RIS: abgv)

Rechtssatz

Dem VwGH steht es nicht zu, anläßlich einer Beschwerde des Beigetretenen gegen den Berufungsbescheid in der Abgabensache dessen Beitrittsberechtigung gemäß § 257 Abs 1 BAO zu prüfen (hier: Beitritt des Arbeitnehmers zur Berufung des Arbeitgebers betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 Abs 1 EStG 1972)

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130049.X01

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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