Aus den vorliegenden Beschwerden und den ihnen angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ist folgender Sachverhalt ersichtlich: Der Erstbeschwerdeführer veräußerte der zweitbeschwerdeführenden GmbH mit Kaufvertrag vom 31. Dezember 1991 die Liegenschaft EZ 202, KG 75 3111 M, um den Kaufpreis von S 4,200.000,--. Dieser Kaufvertrag wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach, Grundverkehrskommission, vom 23. April 1992, Zl. 20.411/2/1992-1GV, nach § 1 Abs. 2 des Grundverkehr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0048
Rechtssatz: Der Grunderwerbsteuer unterliegt das Verpflichtungsgeschäft. Demzufolge kommt es für das Vorliegen eines wirksamen Erwerbsvorganges auf das Erfüllungsgeschäft der Eintragung des Eigentumsrechtes für den Erwerber im Gr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schied mit Stichtag 1. November 1990 aus der Zimmerei G-OHG, an deren Gesellschaftsvermögen er zu 50 % beteiligt war, aus. Auf Grund des aus diesem Anlaß zwischen den Gesellschaftern geschlossenen Abschichtungsvertrages übernahm der Beschwerdeführer die Liegenschaft EZ xy91, KG P, gewährte dem Mitgesellschafter K G jun. an einem Teil dieser Liegenschaft ein unentgeltliches Nutzungsrecht bis 31. Dezember 1995, übertrug an den Mitgesellschafter Ing. K G sen. seinen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Notwendiges Privatvermögen wird nicht schon deshalb zu Betriebsvermögen, weil es der Besicherung von Betriebsschulden dient. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994150211.X02 Im RIS seit 20.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine "Nutzungseinlage" kommt nur in Betracht, wenn das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut infolge des geringen Ausmaßes der betrieblichen Nutzung dem Privatvermögen zuzurechenn ist wie umgekehrt eine "Nutzungsentnahme" nur in Betracht kommt, wenn das (auch) private Wi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Während ein bewegliches Wirtschaftsgut nur entweder zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehören kann (Hinweis E 10.7.1996, 96/15/0124), sind nicht bloß untergeordnet auf die eine oder andere Weise genutzte unbewegliche Wirtschaftsgüter verhältnismäßig nach der bet... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Partei ist eine aus den zweitbeschwerdeführenden Parteien gebildete Hausgemeinschaft. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, daß für zwei im Eigentum der zweitbeschwerdeführenden Parteien stehende, ursprünglich zum Betriebsvermögen gehörige, in der Folge aber entnommene und sodann vermietete Gebäude nicht der zuvor angewendete AfA-Satz von 4 %, sondern gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 mangels Nachweises eine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Schätzt der Prüfer den Entnahmewert des Gebäudes im Zeitpunkt der Überführung aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen des Abgabepflichtigen unter ausschließlicher Heranziehung allgemeiner Erfahrungswerte, nicht aber des tatsächlichen Bauzustandes und der tatsächlichen technischen Nutzungsdauer des Gebä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterhält für seine (nebenberufliche) Tätigkeit als Schriftsteller, Wirtschaftsforscher und -historiker ein häusliches (steuerlich anerkanntes) Arbeitszimmer, für das er im Jahr 1992 zur Aufbewahrung der für die berufliche Tätigkeit notwendigen Literatur eine Bücherwand zu einem Preis von S 180.000,-- anschaffte. Bei dieser Bücherwand handelt es sich um ein Möbelstück aus der Biedermeierzeit und das Finanzamt anerkannte die dafür geltend gemachte AfA (angenommene ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1972 §8 Abs1;EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/05 91/14/0110 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Der Abnutzung unterliegen nur solche Wirtschaftsgüter, deren Wert durch die Benutzung bzw den Zeitablauf allmählich aufgezehrt wird, sei es, daß sie durch den Verbrauch in ihrer Subst... mehr lesen...
Dr. Helmut H war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 523 Grundbuch Dornbach, Grundstück Nr. 376/1, 377, 378 und 379, mit der Grundstücksadresse W. Er faßte den Entschluß, aus diesem Grundstück durch Um- bzw. Zu- und Neubau des dort befindlichen Altbaues eine Ertragsimmobilie zu schaffen, die langfristige Mieteinnahmen versprach, und war aus Finanzierungsgründen daran interessiert, Dritte als Investoren für das Projekt zu gewinnen. Zu Beginn des Jahres 1988 beauftragte er die I Ge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0019
95/16/0022
95/16/0023
95/16/0025
95/16/0040
95/16/0024
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0026 E 28. März 1996
95/16/0027 E 28. März 1996
95/16/0028 E 28. März 1996
95/16/0029 E 28. März 1996
95/16/0030 E 28. März 1996
95/16/0032 E 28. März 1996
95/16/0033 E 28. März 199... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0019
95/16/0022
95/16/0023
95/16/0025
95/16/0040
95/16/0024
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0026 E 28. März 1996
95/16/0027 E 28. März 1996
95/16/0028 E 28. März 1996
95/16/0029 E 28. März 1996
95/16/0030 E 28. März 1996
95/16/0032 E 28. März 1996
95/16/0033 E 28. März 199... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im November 1988 ein altes, an der Stadtmauer gelegenes Gebäude, das er in ein Bürogebäude für seine Steuerberatungskanzlei umbaute. Der Betrieb in dieser wurde Ende September 1989 aufgenommen. Der Beschwerdeführer begehrte zuletzt für das Bürogebäude die Berechnung der AfA auf Grund einer Nutzungsdauer von 25 Jahren. Das Gebäude diene zu 100 % dem Klientenverkehr, unterliege daher gleich starker Abnützung wie ein Gebäude, das zumindest 80 % dem Kundenverke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Betrieb einer Steuerberatung ist auf dem Gebiet des Bankwesens und Versicherungswesens mit zumindet 80 % dem Kundenverkehr dienenden Gebäuden in typisierender Betrachtung nicht vergleichbar. Für Banken oder Versicherungen typischer Massenverkehr, Laufkundschaft und Schalterdienst bestehen in einer Steuerberatun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Einsatz von EDV-Anlagen berührt die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140052.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH & Co KG betreibt ein Druckgußwerk und eine Metallwarenfabrik. Im Zuge einer 1989 durchgeführten, den Zeitraum 1985 bis 1987 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, die Beschwerdeführerin habe am 4. Juni 1986 ein Bild (Aquarell) um Anschaffungskosten von S 10.000,-- erworben und für 1986 vorzeitige Abschreibung (S 4.000,--) sowie für 1986 und 1987 AfA (jeweils S 1.000,--) geltend gemacht. Für Wirtschaftsgüter, die wie Kunstwerke ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1972 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der sich wandelnde Zeitgeschmack kann für sich allein die Abnutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes nicht begründen, weil der künftige Eintritt einer Geschmacksänderung im voraus nicht bestimmbar ist. Tritt ein derartiger Wandel ein, so kann dies zu einer abrupten Wertminderung (Wertsteigerung) des Objektes führen, welc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1972 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Abnutzung unterliegen nur solche Wirtschaftsgüter, deren Wert durch die Benutzung bzw den Zeitablauf allmählich aufgezehrt wird, sei es, daß sie durch den Verbrauch in ihrer Substanz immer mehr vermindert und schließlich gänzlich aufgebraucht werden oder daß sie durch ihre Verwendung und Nutzung bzw den Zeitabl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1972 §8 Abs1;
Rechtssatz: Gemälde stellen grundsätzlich keine abnutzbaren Gegenstände dar (Hinweis E 20.12.1963, 2125/62). Zwar unterliegen auch Gemälde einer technischen (physikalischen) Abnutzung, diese vollzieht sich jedoch bei sachgemäßer Behandlung des Bildes in so großen Zeiträumen und ist demensprechend im jeweiligen Veranlagungszeit... mehr lesen...
Am 11. Juni 1986 fand beim Bezirksgericht K auf Betreiben des Beschwerdeführers die Zwangsversteigerung eines inländischen Grundstückes statt. Wie sich aus dem Versteigerungsprotokoll ergibt, wurde das Grundstück dem Beschwerdeführer um das Meistbot von 1,4 Mio S zugeschlagen. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsbürger. Der Grundstückserwerb bedurfte daher nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz, LGBl Nr 69/1983 (TGVG), der Zustimmung durch die Grundverkehrsbehörde. Das Bezirksgeric... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 727-729; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0062 E 26. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0062 E 26. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwerbsvorganges auch schon als gegeben anzunehmen, wenn die Wirksamke... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Ges.m.b.H. befaßt sich vornehmlich mit der Erzeugung, der Bearbeitung und dem Vertrieb von Textilwaren. Im Jahre 1979 machte sie im Zusammenhang mit der Erweiterung eines ihrer Betriebsgebäude (Aufstockung und Erweiterung der Lagerhalle) eine vorzeitige Abschreibung gemäß § 122 Abs. 3 EStG 1972 von S 2,345.083,70 (das waren 25 % der Herstellungskosten in Höhe von S 9,380.335,--) geltend und verrechnete diesen Betrag mit einer für das Jahr 1976 gebildeten Investi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §8 Abs1;
Rechtssatz: Als Zeitpunkt der Herstellung eines Wirtschaftsgutes gilt jener, in dem das Wirtschaftsgut bestimmungsgemäß verwendbar ist (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 8 zu § 8). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990130002.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §122 Abs1;EStG 1972 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Erkenntnis des VwGH vom 3.5.1983, 82/14/0254, insbesondere zur Frage, wann eine Verwendung eines Wirtschaftsgutes in einer inländischen Betriebsstätte iSd § 8 Abs 1 EStG 1972 vorliegt. (Die Beurteilung der vorzeitigen Abschreibbarkeit verlangt eine auf den Zeitpunkt der Anschaffung bezogene Betra... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitjahr aus der Vermietung (eines Teiles) ihres Wohn- und Geschäftshauses Einkünfte im Sinne des § 28 EStG 1988, deren Höhe im Beschwerdefall insoweit strittig ist, als die Beschwerdeführerin den im angefochtenen Bescheid auf die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung (AfA) angewendeten AfA-Satz von 1,5 % nicht für ausreichend erachtet. Unbestritten ist, daß das in den Jahren 1957 bis 1958 errichtete Mietobjekt an der starken Verkehr aufw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft (bestehend aus Parzelle .14 mit Wohn- und Wirtschaftsgebäude), auf dem letzterer eine Fleischhauerei, das Gastgewerbe und einen Viehhandel betreibt. Grundlage hiefür war in den Streitjahren u.a. ein Mietverhältnis betreffend die auf das Eigentumsrecht der Beschwerdeführerin anteilig entfallenden Räumlichkeiten des Wirtschaftsgebäudes. Die daraus entspringenden Mieteinnahmen hat die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1991/11/26 91/14/0169 1 Stammrechtssatz Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1991/11/26 91/14/0169 1 Stammrechtssatz Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich... mehr lesen...