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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Eine "Nutzungseinlage" kommt nur in Betracht, wenn das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut infolge des geringen Ausmaßes der betrieblichen Nutzung dem Privatvermögen zuzurechenn ist wie umgekehrt eine "Nutzungsentnahme" nur in Betracht kommt, wenn das (auch) private Wirtschaftsgut (zB ein PKW) infolge seiner schwerpunktmäßigen Nutzung als Betriebsvermögen anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994150211.X03Im RIS seit
20.11.2000