RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §8 Abs1;

Rechtssatz

Als Zeitpunkt der Herstellung eines Wirtschaftsgutes gilt jener, in dem das Wirtschaftsgut bestimmungsgemäß verwendbar ist (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 8 zu § 8).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130002.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten