Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat bei den nach § 41 Abs. 3 FLAG in die Bemessungsgrundlage für den Di... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH führt einen Hotel- und Gastronomiebetrieb. Ihre alleinige Gesellschafterin betätigt sich u. a. in der Veranstaltung von Seminaren. Auch den Teilnehmern dieser Veranstaltungen bietet die Beschwerdeführerin Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten an. Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde u.a. festgestellt, dass von der Beschwerdeführerin für den Wochenendseminarbetrieb der Gesellschafterin der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0251 E 16. Februar 1994 RS 2
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Es ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Erst wenn die Behörde ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein aus Bulgarien stammender Student, war in den Streitjahren 1995 und 1996 für die D GmbH tätig. Er hat die ihm daraus zugeflossenen Einkünfte nicht versteuert und die in "Kassa-Ausgangs-Belegen" ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge nicht an das Finanzamt abgeführt. Auf Grund abgabenbehördlicher Erhebungen wurden die Einnahmen des Beschwerdeführers für das Jahr 1995 mit 113.776,21 S (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) und für das Jahr 1996 mit 7.925,60 S (zuzüglich 20 % ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0251 E 16. Februar 1994 RS 2 Stammrechtssatz Es ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Erst wenn die Behörde ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der beschäftigten Per... mehr lesen...
In einem an das Finanzamt gerichteten Schriftsatz vom 23. Dezember 1997 gaben die Beschwerdeführer bekannt, dass sie in den Jahren 1992 und 1993 Dienstnehmer von Waltraud O. gewesen seien. Den Beschwerdeführern sei zur Kenntnis gelangt, dass im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Waltraud O. Feststellungen getroffen worden seien, wonach einem Teil der von ihnen bezogenen Gehälter bei Waltraud O. die steuerliche Anerkennung versagt worden sei. Die auf Grund der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §47 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0004
Rechtssatz: Handelte es sich bei den überhöhten Gehaltsteilen um Zuwendungen aus privaten Gründen (Hinweis Scherdoner/Taucher, Steuerrechtliche Konsequenzen der Angehörigenmit... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe - zusätzlich zu ihren sonstigen Bediensteten - seit 1. Jänner 1990 die Krankenschwestern LE und KR angestellt. Die beiden Krankenschwestern hätten ihren Wohnsitz in der Schweiz und würden im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages von der O-AG mit Sitz in der Schweiz der Beschwerdeführerin, die ein Sporthotel betreibt, überlassen. Ohne Zweifel hielten sich die Krankenschwestern lä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Auch bei klassischen Arbeitskräftegestellungsverträgen richten sich Anzahl und Qualifikation der überlassenen Personen nach den Bedürfnissen des Gestellungsnehmers. Auch der Umstand, dass die Arbeitnehmer in den Räumen und mit den Geräten des Gestellungsnehmers arbeiten, steht einem klassischen Arbeitskräftegeste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Gestellungsnehmer Anordnungen betreffend die Aufteilung der Arbeitszeit und die Ausübung bestimmter Tätigkeiten treffen kann, spricht dies nicht dagegen, dass dem Gestellungsnehmer lediglich eine vom Gesteller abgeleitete Anordnungsbefugnis zukommt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Bei als Arbeitnehmergestellung bezeichneten Gestaltungen besteht in der Regel ein Dienstverhältnis nur gegenüber demjenigen, der den Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (Arbeitgeber), nicht jedoch - mangels Auszahlung von steuerpflichtigem Arbeitslohn - zwischen dem Arbeitnehmer und demjenigen, dem die Arbeitsleis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Gestellungsnehmer über eine Kündigung zu informieren ist, stellt kein Indiz für die Dienstgebereigenschaft des Gestellungsnehmers dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999150191.X03 Im RIS seit 29.04.2003 ... mehr lesen...
A. Die erstmitbeteiligte Verlagsgesellschaft schloss mit dem Zweitmitbeteiligten am 25. Jänner 1996 nachstehende Vereinbarung: "Werkvertrag abgeschlossen zwischen ... (Erstmitbeteiligte) und Herrn (Zweitmitbeteiligten). I. 1. Herr (Zweitmitbeteiligter) ist für die von der B. Gesellschaft und dem ... (Erstmitbeteiligter) gemeinsam herausgegebene Fachzeitschrift ... als Schriftleiter tätig. Seine Tätigkeit umfasst die Beurteilung von eingereichten Manuskripten im Fachbereich B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs2 idF 1997/I/139;ASVG §4 Abs4;ASVG §4 Abs6;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0135 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0203 E 7. September 2005 2002/08/0204 E 7. September 2005
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs2 idF 1997/I/139;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0135 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0203 E 7. September 2005 2002/08/0204 E 7. September 2005 Besprechung in:ZAS 06/2006, S 259 - S 264; ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Gastlokal in B. Anläßlich einer den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 30. September 1990 betreffenden Lohnsteuerprüfung beurteilte der Prüfer die Tätigkeit des in dieser Zeit bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesenen Reinhard H. nicht im Sinne der Beschwerdeführerin als eine selbständige, sondern als eine unselbständige. Das Finanzamt folgte dieser Beurteilung und zog die Beschwerdeführerin bescheidmäßig zur Haftung für die im Falle eines Diens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §47 Abs2;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0185 E 18. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rsp sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §25;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §47 Abs2;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §22;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/05 92/15/0230 3 Stammrechtssatz Bei der Frage, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen, kommt es auf die tatsächlich verwirkli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Zulieferunternehmen für die Schuhindustrie und setzte im Haftungszeitraum Arbeitskräfte für Aushilfsarbeiten, wie Reinigungs- und Verpackungsarbeiten, das Pressen, Nieten, Stanzen und Fräsen von Brandsohlen ein. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob das Rechtsverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin und den einzelnen Aushilfskräften im Haftungszeitraum als Dienstverhältnis im Sinne der §§ 47 EStG 1972 bzw. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 90/13/0251 2 Stammrechtssatz Es ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Erst wenn die Behörde ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeüb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen, kommt es auf die tatsächlich verwirklichten vertraglichen Vereinbarungen an (Hinweis E 29.6.1982, 2635/78). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist einziger Komplementär einer KG, deren einziger Kommanditist Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ist. Aus einem "Dienstzettel" vom 8. Jänner 1988 ergibt sich, daß dem Geschäftsführer ein Monatsbruttogehalt von S 30.000,-- zuzüglich des Entgelts für maximal 20 Überstunden unter der Voraussetzung gebührt, daß für die Überstundenleistungen ein entsprechender Nachweis geführt wird. Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin betreffend die Jahre 1989 b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs1;
Rechtssatz: Die dem Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH von dritter Seite zufließenden Vorteile (hier: Überlassung eines KFZ von seiten der Kommanditgesellschaft zur privaten Nutzung) sind nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen, sondern im Veranlagungsweg zu erfassen (Hinweis E 16.1.1991, 89/13/0166). ... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DienstgeberabgabeG Wr §2 Abs4;DienstgeberabgabeG Wr §4;DienstgeberabgabeG Wr §7;EStG 1967 §36 Abs1;EStG 1967 §36 Abs3;EStG 1967 §47 Abs1;EStG 1967 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Dienstgeber iSd Wr LG über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe, LGBl 1970/17 (idF 1979/5), ist derjenige, dem ein bestimmtes wi... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DienstgeberabgabeG Wr §2 Abs4;DienstgeberabgabeG Wr §4;DienstgeberabgabeG Wr §7;EStG 1967 §36 Abs1;EStG 1967 §36 Abs3;EStG 1967 §47 Abs1;EStG 1967 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Entwicklung des Arbeitgeberbegriffes (und Dienstverhältnisbegriffes) im Abgabenrecht. Eu... mehr lesen...