Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §47 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/16 90/13/0251 2Stammrechtssatz
Es ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Erst wenn die Behörde ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der beschäftigten Person, die Pflichten, die ihr obliegen, die Risken, die sie zu tragen hat, und ihre allfällige Weisungsgebundenheit besitzt, kann ein entsprechend fundiertes Urteil über die Selbständigkeit oder Unselbständigkeit der Tätigkeit abgegeben werden (Hinweis E 4.2.1987, 85/13/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150230.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009