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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0004Rechtssatz
Handelte es sich bei den überhöhten Gehaltsteilen um Zuwendungen aus privaten Gründen (Hinweis Scherdoner/Taucher, Steuerrechtliche Konsequenzen der Angehörigenmitarbeit, in Ruppe, Handbuch der Familienverträge2, S. 258), lagen schon keine steuerbaren Einnahmen vor, sodass es weiters nicht von Bedeutung ist, dass deren Besteuerung "durch keine Regelung" des EStG 1988 ausgenommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130003.X02Im RIS seit
29.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013