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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Gestellungsnehmer Anordnungen betreffend die Aufteilung der Arbeitszeit und die Ausübung bestimmter Tätigkeiten treffen kann, spricht dies nicht dagegen, dass dem Gestellungsnehmer lediglich eine vom Gesteller abgeleitete Anordnungsbefugnis zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150191.X04Im RIS seit
29.04.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013