RS Vwgh 2002/12/19 99/15/0191

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §47 Abs1;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Wenn der Gestellungsnehmer Anordnungen betreffend die Aufteilung der Arbeitszeit und die Ausübung bestimmter Tätigkeiten treffen kann, spricht dies nicht dagegen, dass dem Gestellungsnehmer lediglich eine vom Gesteller abgeleitete Anordnungsbefugnis zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150191.X04

Im RIS seit

29.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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