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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Die Mitreise einer im Betrieb des Abgabepflichtigen mittätigen Ehegattin kann nur dann betrieblich veranlaßt sein, wenn der Abgabepflichtige unter den gleichen Bedingungen und mit demselben Aufwand auch einen familienfremden Arbeitnehmer auf seine Reise mitgenommen hätte (Hinweis E 6.10.1976, 1608, 1695/76, VwSlg 5024F/77; E 4.3.1980, 2334, 2423/79). Grundsätzlich fallen die durch die Begleitung des Ehegatten bedingten Mehrkosten in den Bereich der privaten Lebensführung und sind daher nicht abzugsfähig (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 20 EStG 1972, Seiten 17 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140150.X07Im RIS seit
17.11.1992