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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Es ist in weiten Bevölkerungskreisen üblich geworden, der Allgemeinbildung dienende Reisen mit mehr oder weniger anstrengendem Programm unter fachkundiger Führung zu unternehmen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100), sodaß, wenn auch das Reiseprogramm in einem erhöhten Maße einseitig auf interessierte Teilnehmer einer Berufsgruppe von Steuerpflichtigen abgestellt gewesen ist, dies nichts daran ändert, daß das Reiseprogramm nicht nahezu ausschließlich auf solche Teilnehmer abgestellt gewesen ist, weil es auf das Reiseprogramm insgesamt und nicht auf die in dieses Programm eingebetteten beruflichen Informationsveranstaltungen ankommt (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031, VwSlg 6160 F/1986).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990140266.X02Im RIS seit
20.10.1992