RS Vwgh 1992/10/20 90/14/0266

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §4 Abs5;

Rechtssatz

Es ist in weiten Bevölkerungskreisen üblich geworden, der Allgemeinbildung dienende Reisen mit mehr oder weniger anstrengendem Programm unter fachkundiger Führung zu unternehmen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100), sodaß, wenn auch das Reiseprogramm in einem erhöhten Maße einseitig auf interessierte Teilnehmer einer Berufsgruppe von Steuerpflichtigen abgestellt gewesen ist, dies nichts daran ändert, daß das Reiseprogramm nicht nahezu ausschließlich auf solche Teilnehmer abgestellt gewesen ist, weil es auf das Reiseprogramm insgesamt und nicht auf die in dieses Programm eingebetteten beruflichen Informationsveranstaltungen ankommt (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031, VwSlg 6160 F/1986).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990140266.X02

Im RIS seit

20.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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