RS Vwgh 1992/11/17 92/14/0150

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §4 Abs5;

Rechtssatz

Zwar suchen auch Touristen Einkaufszentren, Gaststätten und Hotels auf. Das im konkreten Fall vorliegende Reiseprogramm wäre aber angesichts einer Vielzahl von an den genannten Örtlichkeiten abgehaltenen Fachveranstaltungen und Besichtigungen für Fachfremde unattraktiv (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0176). Somit kann angenommen werden, daß ein an der Fremdenverkehrswirtschaft nicht Interessierter die für eine solche Reise anfallenden Aufwendungen nicht tätigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140150.X03

Im RIS seit

17.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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