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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Zwar suchen auch Touristen Einkaufszentren, Gaststätten und Hotels auf. Das im konkreten Fall vorliegende Reiseprogramm wäre aber angesichts einer Vielzahl von an den genannten Örtlichkeiten abgehaltenen Fachveranstaltungen und Besichtigungen für Fachfremde unattraktiv (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0176). Somit kann angenommen werden, daß ein an der Fremdenverkehrswirtschaft nicht Interessierter die für eine solche Reise anfallenden Aufwendungen nicht tätigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140150.X03Im RIS seit
17.11.1992