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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008Rechtssatz
Der Tausch gehört wie der Verkauf zu den Umsatzgeschäften und führt zur Gewinnrealisierung (vgl. Mayr, Gewinnrealisierung, 114; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 60 zu § 6 EStG). Dies gilt für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
und auch für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (vgl. Doralt, EStG11, § 4 Tz 208). Bei gleichzeitiger Erbringung von Leistung und Gegenleistung aus einem Tausch tritt die Gewinnverwirklichung bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und bei jener durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im gleichen Zeitpunkt ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008150127.X01Im RIS seit
27.09.2019Zuletzt aktualisiert am
27.09.2019