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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bewirken Anzahlungen des Empfängers einer Leistung noch keine Gewinnrealisierung. Eine solche darf erst angenommen werden, wenn der Gewinn durch einen Umsatz verwirklicht ist, also die Leistung erbracht ist (vgl. Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, Tz. 36 zu § 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150060.X02Im RIS seit
16.08.2007