RS Vwgh 2007/7/26 2006/15/0060

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bewirken Anzahlungen des Empfängers einer Leistung noch keine Gewinnrealisierung. Eine solche darf erst angenommen werden, wenn der Gewinn durch einen Umsatz verwirklicht ist, also die Leistung erbracht ist (vgl. Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, Tz. 36 zu § 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150060.X02

Im RIS seit

16.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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