Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer hat den gesamten Betrieb seines Einzelunternehmens mit Ausnahme eines bestimmten Fremdwährungskredites nach Art. III UmgrStG in eine GmbH eingebracht. Ein solcher Vorgang bewirkt, dass das einzelne zurückbehaltene Wirtschaftsgut (hier: Fremdwährungsschuld) in das Privatvermögen überführt wird. Mit der Zurückbehaltung einer Verbindlichkeit wird ein Entnahmetatbestand verwirklicht. Nachträgliche Veränderungen in diesem Privatvermögen, hier das Entstehen von Kursgewinnen, lassen eine Beurteilung derselben als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150255.X02Im RIS seit
12.11.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013