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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1 Z2Beachte
Rechtssatz
Beiträge für eine PKW-Katastrophenschadenversicherung und eine Haushaltskatastrophenschadenversicherung stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil diesen Kosten das Element der Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) fehlt (vgl. VwGH 30.5.2001, 96/13/0052). Nichts Anderes kann für die Kaskoversicherung eines Kraftfahrzeuges gelten, die beim Neukauf eines Kraftfahrzeuges zwar üblich aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. An der Zwangsläufigkeit der Versicherung fehlt es selbst dann, wenn im Schadensfall eine außergewöhnliche Belastung vorliegen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150069.L02Im RIS seit
21.04.2022Zuletzt aktualisiert am
29.04.2022