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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1Rechtssatz
Nicht jede Aufwendung, die vornehmlich der Steigerung des Wohlbefindens des Steuerpflichtigen dient, stellt eine außergewöhnliche Belastung dar (vgl. VwGH 11.2.2016, 2013/13/0064).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020130008.J02Im RIS seit
16.05.2022Zuletzt aktualisiert am
16.05.2022