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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/15/0136 E 4. September 2014 VwSlg 8934 F/2014 RS 1Stammrechtssatz
Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Gesundheitsmaßnahme führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Die Aufwendungen müssen vielmehr zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich ist, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2004, 2001/15/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130157.L06Im RIS seit
25.10.2022Zuletzt aktualisiert am
25.10.2022