RS Vwgh 1999/12/21 94/14/0174

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §29 Z1;

Rechtssatz

Auch Zeitrenten (Höchstzeitrenten) können Renten iSd § 29 Z 1 EStG sein; das aleatorische Element liegt diesfalls darin, dass der Erwerber eines Wirtschaftsgutes für den Fall des Ablebens des Veräußerers - während der vereinbarten Tilgungsfrist für den festgesetzten Kaufpreis - von der Verpflichtung entbunden ist, den noch offenen Kaufpreisrest zu entrichten (Hinweis E 9.11.1982, 82/14/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140174.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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