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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §29 Z1;Rechtssatz
Auch Zeitrenten (Höchstzeitrenten) können Renten iSd § 29 Z 1 EStG sein; das aleatorische Element liegt diesfalls darin, dass der Erwerber eines Wirtschaftsgutes für den Fall des Ablebens des Veräußerers - während der vereinbarten Tilgungsfrist für den festgesetzten Kaufpreis - von der Verpflichtung entbunden ist, den noch offenen Kaufpreisrest zu entrichten (Hinweis E 9.11.1982, 82/14/0109).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140174.X02Im RIS seit
21.02.2002