RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0056

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Veröffentlicht am 29.07.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
EStG 1972 §25 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Prüfung von Gehältern unter Fremdüblichkeitsgesichtspunkten kommt dem Kollektivvertrag als Ausgangsbasis entscheidende Bedeutung zu. Der Umstand einer durchschnittlichen überkollektivvertraglichen Entlohnung von 25,9 Prozent zeigt eine gewisse - durchaus fremdübliche - Bandbreite der überkollektivvertraglichen Entlohnung auf (Hinweis E 13.12.1989, 85/13/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140056.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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