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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung von Gehältern unter Fremdüblichkeitsgesichtspunkten kommt dem Kollektivvertrag als Ausgangsbasis entscheidende Bedeutung zu. Der Umstand einer durchschnittlichen überkollektivvertraglichen Entlohnung von 25,9 Prozent zeigt eine gewisse - durchaus fremdübliche - Bandbreite der überkollektivvertraglichen Entlohnung auf (Hinweis E 13.12.1989, 85/13/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140056.X01Im RIS seit
20.11.2000