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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Es liegt dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Strafe ersetzt, beim Arbeitgeber abzugsfähiger Lohnaufwand vor, während der Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht (Hinweis E 23.5.1984, 83/13/0092, VwSlg 5898 F/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140022.X03Im RIS seit
07.06.2001