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27/01 RechtsanwälteNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z4;Rechtssatz
Dem Sterbegeld kommt trotz der in der Regel erfolgenden Auszahlung in zwei Teilbeträgen mangels laufender Zahlungen durch einen längeren Zeitraum kein Pensionscharakter zu. Ferner entspricht das Sterbegeld infolge der freien Bestimmbarkeit der empfangsberechtigten Pension durch das Mitglied der Sterbekasse nicht einer Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140117.X02Im RIS seit
07.06.2001