Entscheidungen zu § 22 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 931-960 von 2.511

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/2 99/14/0056

Im Zuge einer im Jahr 1996 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde u.a. festgestellt, dass der in Deutschland ansässige DI R in der Zeit vom 1. Februar 1994 bis 31. Juli 1995 bei der beschwerdeführenden KG beschäftigt gewesen sei. Der Tätigkeit des DI R sei folgender der Prüferin vorgelegte undatierte Vertrag zu Grunde gelegen: "Herr (DI R) ist ab 01.02.1994 für die (Beschwerdeführerin) als freier Mitarbeiter tätig. Seine Aufgabe besteht im Wesentlichen in der technische... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/2 2001/14/0055

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz und Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Begründend wurde u.a. ausgeführt, strittig sei, ob die in den Kalenderjahren 1994 und 1995 gewährten Vergütungen des zu 100 % am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführers in die Beitragsgrundlage z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/2 2001/14/0055

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz und Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Begründend wurde u.a. ausgeführt, strittig sei, ob die in den Kalenderjahren 1994 und 1995 gewährten Vergütungen des zu 100 % am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführers in die Beitragsgrundlage z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/2 2001/14/0059

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für den genannten Zeitraum Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz und Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Begründend wurde u.a. ausgeführt, im Zuge einer Lohnsteuerprüfung sei festgestellt worden, dass die Vergütungen der zu 75 % an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführerin nicht in die Bemess... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/2 2001/14/0056

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für den genannten Zeitraum Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz und Beträge an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Begründend wurde u.a. ausgeführt, anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung sei festgestellt worden, dass die Vergütungen des zu 100 % an der Gesellschaft bet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0055

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Auf einen Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütungen im Krankheitsfall kommt es im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Betätigung iSd § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vorliegt, nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001140055.X04... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0055

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0151 E 19. Dezember 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die zivilrechtliche Einordnung des Leistungsverhältnisses eines wesentlich Beteiligten einer Kapitalgesellschaft zu dieser ist für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0055

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Mangels Weisungsgebundenheit kommt es (beim wesentlich beteiligten Geschäftsführer) nicht auf die Anwendbarkeit betrieblicher Ordnungsvorschriften, auf die Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle und die disziplinäre Verantwortlichkeit an. European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Hat sich die Betreiberin einer Telefonsexhotline die Zustimmung zur Vertretung im Einzelfall vorbehalten, ist damit das für die Selbständigkeit sprechende Element der freien Entscheidung, die Leistung selbst zu erbringen oder durch einen Beauftragten erbringen zu lassen, nicht gegeben. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0148

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151 Abs1;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0103 E 21. Dezember 1993 RS 2 Stammrechtssatz Das mit einem Werkvertrag verknüpfte sachliche Weisungsrecht ist auf den Arbeitserfolg gerichtet, während das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende p... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0056

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0151 E 19. Dezember 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die zivilrechtliche Einordnung des Leistungsverhältnisses eines wesentlich Beteiligten einer Kapitalgesellschaft zu dieser ist für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0056

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorbringen, dass der Vertrag nach 18 Monaten wegen "vorzeitiger Erfüllung des Werkes" aufgelöst worden sei, übersieht, dass grundsätzlich auch Dienstverhältnisse (soweit kein Kündigungsschutz besteht) dann aufgelöst werden, wenn die Arbeitskraft des Dienstnehmers im Betrieb nicht mehr b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0056

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines monatlichen Fixbezuges spricht gegen ein einnahmenseitiges Unternehmerwagnis. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140056.X05 Im RIS seit 18.11.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0059

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0056 E 2. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit im Sinn des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 kann auch dann gegeben sein, wenn auf sie arbeitsrechtliche Vorschriften, wie etwa die Abfertigungs- oder die Urlaubsregelung oder die Entgeltfortzahlung i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0055

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes im Unternehmen spricht nicht gegen eine Betätigung iSd § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001140055.X03 Im RIS seit 18.11.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0059

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0151 E 19. Dezember 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die zivilrechtliche Einordnung des Leistungsverhältnisses eines wesentlich Beteiligten einer Kapitalgesellschaft zu dieser ist für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0056

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0054 E 23. April 2001 RS 6 Stammrechtssatz Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der persönlichen Geschicklichkeit sowie von den Zufälligkeiten des Wirtschafts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0056 E 2. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Wei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Dass die Betreiberin einer Telefonsexhotline den Gesprächsablauf nicht im Einzelnen vorgibt, spricht nicht für die Selbständigkeit der die Telefonanrufe entgegen nehmenden Frauen, sondern ist in der Art der geschuldeten Dienstleistung, die eine entsprechende Kundenorientierung erfordert, be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/07/02 99/14/0056

Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, d.h. die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das G... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt, wird sich in aller Regel bezü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer Entlohnung nach geleisteten Arbeitsstunden spricht gegen ein einnahmenseitiges Unternehmerwagnis. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000140148.X09 Im RIS seit 18.11.2002 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/14/0148

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0054 E 23. April 2001 RS 6 Stammrechtssatz Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der persönlichen Geschicklichkeit sowie von den Zufälligkeiten des Wirtschafts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0056

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Die für den Krankheitsfall vereinbarte "Fortzahlung der Bezüge bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit" spricht gegen das Vorliegen eines Unternehmerrisikos. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140056.X06 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/07/02 2001/14/0056

Rechtssatz: Eine Tätigkeit im Sinn des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 kann auch dann gegeben sein, wenn auf sie arbeitsrechtliche Vorschriften, wie etwa die Abfertigungs- oder die Urlaubsregelung oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keine Anwendung finden (Hinweis E 29.5.2001, 2001/14/0077). Im RIS seit 18.11.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0055

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Auf einen Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütungen im Krankheitsfall kommt es im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Betätigung iSd § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vorliegt, nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001140055.X04... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0055

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0151 E 19. Dezember 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die zivilrechtliche Einordnung des Leistungsverhältnisses eines wesentlich Beteiligten einer Kapitalgesellschaft zu dieser ist für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0055

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Mangels Weisungsgebundenheit kommt es (beim wesentlich beteiligten Geschäftsführer) nicht auf die Anwendbarkeit betrieblicher Ordnungsvorschriften, auf die Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle und die disziplinäre Verantwortlichkeit an. European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0056

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0151 E 19. Dezember 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die zivilrechtliche Einordnung des Leistungsverhältnisses eines wesentlich Beteiligten einer Kapitalgesellschaft zu dieser ist für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0059

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0056 E 2. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Eine Tätigkeit im Sinn des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 kann auch dann gegeben sein, wenn auf sie arbeitsrechtliche Vorschriften, wie etwa die Abfertigungs- oder die Urlaubsregelung oder die Entgeltfortzahlung i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

Entscheidungen 931-960 von 2.511

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