RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0055

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes im Unternehmen spricht nicht gegen eine Betätigung iSd § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140055.X03

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten