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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Mangels Weisungsgebundenheit kommt es (beim wesentlich beteiligten Geschäftsführer) nicht auf die Anwendbarkeit betrieblicher Ordnungsvorschriften, auf die Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle und die disziplinäre Verantwortlichkeit an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140055.X02Im RIS seit
18.11.2002