RS Vwgh 2002/7/2 2001/14/0055

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;

Rechtssatz

Mangels Weisungsgebundenheit kommt es (beim wesentlich beteiligten Geschäftsführer) nicht auf die Anwendbarkeit betrieblicher Ordnungsvorschriften, auf die Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle und die disziplinäre Verantwortlichkeit an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140055.X02

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten