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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22;Rechtssatz
Die für den Krankheitsfall vereinbarte "Fortzahlung der Bezüge bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit" spricht gegen das Vorliegen eines Unternehmerrisikos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140056.X06Im RIS seit
18.11.2002