RS Vwgh 1993/10/13 92/13/0162

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0054 E 21. Oktober 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Unter den Begriff der "Bewirtung" fällt nicht nur das Verabreichen bzw Zurverfügungstellen von Speisen und Getränken, sondern auch die Kosten für die Unterkunftsgewährung an Geschäftsfreunde. Eine Wohnung ist auch dann nicht als zum notwendigen Betriebsvermögen zugehörig anzusehen, wenn sie bloß zeitweise Geschäftsfreunden als Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (Hinweis E 12.5.1967, 1527/65).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bewirtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130162.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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