RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

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Veröffentlicht am 14.09.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Den Abgabepflichtigen, der den Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegte und im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes einen zweiten Wohnsitz begründete, trifft die Mitwirkungspflicht, die Gründe, die ihn zur Verlegung des Familienwohnsitzes veranlaßten, darzulegen. Die Abgabenbehörde hat somit ihre Pflicht zur amtswegigen Wahrheitsforschung nicht verletzt, wenn sie sich darauf beschränkte, die vom Abgabepflichtigen vorgetragenen Umstände zu berücksichtigen (Hinweis: E 19.9.1989, 89/14/0100).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150054.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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