RS Vwgh 1993/10/28 90/14/0040

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Berufsausbildung fällt selbst dann in den Bereich der privaten Lebensführung, wenn sie für einen bestimmten Beruf unabdingbar ist (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140040.X04

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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