1 Der Mitbeteiligte, ein deutscher Staatsangehöriger, beantragte am 24. September 2018 die Gewährung von Studienbeihilfe für sein an der Universität Wien betriebenes Studium der Rechtswissenschaften. 2 Mit (im Vorstellungswege ergangenem) Bescheid des an der Stipendienstelle Wien eingerichteten Senates der Studienbeihilfenbehörde (im Folgenden: Behörde) vom 4. März 2019 wurde ihm ab September 2018 eine monatliche Studienbeihilfe in Höhe von € 250,-- gewährt und der Mitbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §18 Abs1EStG 1988 §18 Abs6EStG 1988 §18 Abs7EStG 1988 §2 Abs2StudFG 1992 §8 Abs1 Z1StudFG 1992 §9 Z2VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Als Einkommen ist nach § 8 Abs. 1 Z 1 StudFG 1992 grundsätzlich das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 heranzuziehen; dieses Einkommen ergibt sich unter Abzug der in § 18 Abs... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - einer von zwei Gesellschaftern einer seit 14. Juli 1998 im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (zunächst OEG, dann OG, dann KG). 2 Mit Vertrag vom 18. März 2013 veräußerte der Revisionswerber seinen gesamten Kommanditanteil an die D GmbH. 3 Die steuerliche Gewinnermittlung der Personengesellschaft erfolgte bis einschließlich 2012 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188EStG 1988 §18 Abs6EStG 1988 §18 Abs7EStG 1988 §23 Z2EStG 1988 §24EStG 1988 §37 Abs5
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zu Recht erkannt, dass insbesondere auch über die Fragen, ob in Einkunftsteilen ein Veräußerungsgewinn(-verlust) enthalten ist, ob Einkunftsteile den begünstigten Steuersätzen unterlie... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber bezog im Jahr 2011 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 1,047.205,77 EUR, wobei ein Betrag von 867.813,30 EUR auf eine Teilabfindung seines Pensionsanspruchs infolge des Übertritts auf eine betriebliche Kollektivversicherung entfiel. 2 Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Abfindungsbetrag zu hoch ermittelt worden war, musste der Revisionswerber im Jahr 2012 den irrtümlich zu viel erhaltenen Betrag in Höhe von 354.624,91 EUR an den Ar... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6EStG 1988 §18 Abs7EStG 1988 §2 Abs4 Z1EStG 1988 §2 Abs4 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0043 E 22. April 2004 RS 3 Stammrechtssatz Nach den §§ 4 bis 14 EStG 1988 durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelte Verluste sind gemäß § 18 Abs 6 EStG 1988 als Sonderausgaben abzugsfähig. Mit dem Tatbestandsmerkmal "Buchführung" und der Bezugna... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6EStG 1988 §18 Abs7
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vermag im Lichte der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988 seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum überschritten hätte. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erklärte für die Streitjahre 2011 bis 2014 Verluste aus selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller. Als Betriebsausgaben machte er Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Reise- und Fahrtspesen, (außer 2014) Werbe- und Repräsentationsaufwendungen sowie übrige pauschale Betriebsausgaben geltend. Zudem wies er für die Jahre 2011 - 2014 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Verluste resultierend aus einer ehemaligen Reisebürotätigkeit) aus. 2 Mit Einkommensteuerbes... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Facharzt, betrieb von 1983 bis März 1994 eine Kassenordination in 1100 Wien. Im Jänner 1995 teilte er dem Finanzamt mit, er habe die Ordination per Ende März 1994 veräußert und werde im Jahr 1995 nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen. Seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 1995 wies für die Monate Jänner bis März 1995 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, bezogen von einer GmbH in 1010 Wien, X-Adresse, und darüber hinaus hohe V... mehr lesen...
Die gewerbliche Tätigkeit des Erstbeschwerdeführers im Rahmen seines Einzelunternehmens bestand während des Streitzeitraumes im Ankauf von gebrauchter Leasing-Computerhardware (Notebooks) sowie neuwertiger Großbildfernseher von deutschen EDV-Firmen und dem Verkauf dieser Waren bzw. Artikel über seinen persönlichen Account bei eBay. Der Erstbeschwerdeführer führte weiters die Lagerung, die Qualitätskontrolle, die Versendung durch einen Paketzusteller, die Bearbeitung von Reklamationen,... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie - als Komplementär einer 1999 gegründeten KEG - Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für das Jahr 2002 geht der Beschwerdeführer auch von Einkünften aus selbständiger Arbeit aus. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betrugen ATS 69.254 (2000). ATS 74.141 (2001), EUR 7.576,30 (2002) und EUR 9.639,55 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde zum einen die am 5. August 2005 beim Finanzamt eingelangte (mit "18.1.2005" datierte) Berufung des Beschwerdeführers gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 vom 22. Dezember 2004 als verspätet und unzulässig zurückgewiesen. Zum anderen wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den gemäß § 295a BAO geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 als unbegründet abgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidungen folgendermaßen: ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295;BAO §295a;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Höhe des Verlustes nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes mit rechtskraftfähiger Wirkung im Einkommensteuerbescheid des Verlustjahres festgesetzt wird und der diesbezügliche Ausspruch a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;
Rechtssatz: Verluste aus drei betrieblichen Einkunftsarten können nur insoweit in den Folgejahren als Sonderausgaben berücksichtigt werden, als sie nicht im Verlustentstehungsjahr mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden können. Von gesetzlich angeordneten Verlustausgleichsbeschränk... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 13. Jänner 1997 wurde die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin für das Jahr 1995 wie folgt festgesetzt: "Die Einkommensteuer wird für das Jahr 1995 festgesetzt mit - 884.335,00 S Bisher war vorgeschrieben 0,00 S Einkünfte aus selbständiger Arbeit 760.320 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb -5.675.666 S Einkünfte aus Kapitalvermögen 4.388 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 254.054 S Nichtausgleichsfähige Verluste +910.873 S Gesamtbetrag der Ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92 Abs1 litb;EStG 1988 §18 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird die Höhe eines Verlustes mit rechtskraftfähiger Wirkung im Einkommensteuerbescheid des Verlustjahres festgesetzt. Es wird damit im Sinne des § 92 Abs. 1 lit. b BAO eine abga... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre ab 1991 Einkünfte aus einer Tätigkeit, die er in den Steuererklärungen zunächst als "Handelsvertretung" und ab dem Jahr 1997 als "Edelstein-Großhandel" bezeichnete. Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Jahr 1998 ging der Beschwerdeführer zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 über. Er erklärte einen laufenden Gewinn von rund 647.000 S und einen Übergangsgewinn von rund 1,666.000 S. Weiters machte er... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Kann der Abgabepflichtige seine neue Betätigung unter Nutzung der schon vorhandenen betrieblichen Struktur aufnehmen, so ist die Annahme gerechtfertigt, dass keine für eine Betriebseröffnung typische Anlaufverlustsituation vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2006150034.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betätigte sich in den Jahren 1995 bis (April) 1998 als Warenpräsentator für das Unternehmen C. Daneben erzielte er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für die Jahre 1995 bis 1998 erklärte der Beschwerdeführer aus der Tätigkeit als Warenpräsentator - nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelte - negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb von jeweils rund S 81.000,-- (1995), 38.000,-- (1996), 43.000,-- (1997) und 2.000,-- (1998). Unter anderem in den endgültigen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0141 E 24. März 2004 RS 1 Stammrechtssatz Die Berücksichtigung eines Verlustes im Jahr seines Entstehens im Wege des Verlustausgleiches steht - nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 18 Abs 6 EStG 1988 - einer nochmaligen Berücksichtigung als Sonderausgabe iSd § 18 Abs 7 iVm Abs 6 ESt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Sie verkaufte im November 1991 ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha. Im Feststellungsbescheid nach § 187 BAO vom 29. März 1999 stellte das Finanzamt unter Einbeziehung des Gewinnes aus der Veräußerung des stehenden Holzes die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für 1991 mit 75.663 S fest. Gegen den Feststellungsbescheid berief die Beschwerdeführerin. Mit Berufungsentscheidung vom 20. Dezember 2002, RV760/1- 7/99, gab die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §192;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §37;VwRallg;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 28. November 2001, 97/13/0204, hat der Verwaltungsgerichtshof zu im Verfahren betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO ergehenden Feststel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Zeitraum vom 1. Mai 1994 bis 1. Jänner 2002 als Warenpräsentator für Waren des Unternehmens C tätig. Der angefochtene Bescheid betrifft den Zeitraum 1994 bis 1999; für diese Jahre erklärte der Beschwerdeführer aus der Tätigkeit als Warenpräsentator Einkünfte aus Gewerbebetrieb in folgender Höhe 1994: -64.618 S 1995: -53.407 S 1996: -28.156 S 1997: +3.066 S 1998: -19.864 S 1999: -18.856 S. In allen Streitjahren erzielte der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0162 E 28. April 2004 RS 2 Stammrechtssatz Als Sonderausgabe im Sinne des § 18 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 EStG 1988 kommen nur Verluste in Betracht, welche aus der Gewinnermittlung früherer Perioden stammen. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0141 E 24. März 2004 RS 1 Stammrechtssatz Die Berücksichtigung eines Verlustes im Jahr seines Entstehens im Wege des Verlustausgleiches steht - nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 18 Abs 6 EStG 1988 - einer nochmaligen Berücksichtigung als Sonderausgabe iSd § 18 Abs 7 iVm Abs 6 ESt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Zeitraum vom 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 1999 als Warenpräsentator für Waren des Unternehmens C tätig. Daneben erzielte er im Streitjahr 1998 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für das Jahr 1998 erklärte der Beschwerdeführer aus der Tätigkeit als Warenpräsentator - nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelte - negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 20.040,-- (Verlust). Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betrugen rund S 240.000,--. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Als Sonderausgabe im Sinne des § 18 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 EStG 1988 kommen nur Verluste in Betracht, welche aus der Gewinnermittlung früherer Perioden stammen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001140162.X02 Im RIS seit 28.... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die ausschließlich vermögensverwaltend tätigte (und Verluste erwirtschaftende) W-GmbH war mit 31. Dezember 1996 gemäß § 5 UmwG auf die W-OEG umgewandelt worden. Die W-OEG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die auch in Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO als solche festgestellt wurden. In der Einkommensteuererklärung 1998 machte der Beschwerdeführer als Sonderausgabe e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs4 Z1;EStG 1988 §2 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Nach den §§ 4 bis 14 EStG 1988 durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelte Verluste sind gemäß § 18 Abs 6 EStG 1988 als Sonderausgaben abzugsfähig. Mit dem Tatbestandsmerkmal "Buchführung" und der Bezugnahme auf die §§ 4 bis 14 EStG 1988 normiert das Gesetz in eindeutiger... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1991 bis 1996 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit dem Betrieb eines Schmuckgeschäftes; den Gewinn für diese Einkünfte ermittelte er nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. In einem dem Finanzamt im Jahre 1991 übermittelten "Fragebogen anlässlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes" hatte der Beschwerdeführer mitgeteilt, diesen Betrieb käuflich erworben zu haben. Während der Beschwerdeführer den Stand... mehr lesen...