Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Die Einräumung des Verlustvortrages nach § 18 Abs. 7 EStG 1988 setzt im Falle der Übernahme eines bestehenden Betriebes voraus, dass dieser Betrieb in völlig veränderter Form weitergeführt wird (Hinweis E 30. November 1993, 93/14/0156, 0157, 0158, VwSlg 6846 F/1993). An dieser Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof auch in d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Dass Anlaufverluste nach Erwerb eines bestehenden Betriebes nicht vortragsfähig sind, entspricht auch der nunmehr von Doralt (EStG4, § 18, Tz 315) vertretenen Auffassung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003130149.X02 Im RIS seit 30.04.2004 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. Für die Jahre 1989 bis 1991 erklärte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Einkünfte aus dem gewerblichen Handel mit Wertpapieren, wobei dem im Jahr 1989 erzielten Gewinn von 125.538 S in den Jahren 1990 und 1991 jeweils Verluste in Höhe von 1,585.905 S und 1,471.927 S folgten. Mit Einkommensteuerbescheiden vom 2. Februar 1993 wurde der Wertpapierhandel (u.a.) für die Jahre 1989 bis 1991 unter Hinweis auf das Vorliegen von Liebhaberei nicht als Ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann mit 29. April 1995 eine Tätigkeit als Warenpräsentator für Waren des Unternehmens C. Er stellte diese Tätigkeit mit 31. Dezember 1996 wieder ein. Neben dieser Tätigkeit war er sowohl im Jahr 1995 als auch im Jahr 1996 als Dienstnehmer der V-AG tätig. Für das Jahr 1995 erklärte der Beschwerdeführer aus der Tätigkeit als Warenpräsentator - nach § 4 Abs 3 EStG 1988 ermittelte - negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 22.236 S (Verlust). Die Einkünfte au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung eines Verlustes im Jahr seines Entstehens im Wege des Verlustausgleiches steht - nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 18 Abs 6 EStG 1988 - einer nochmaligen Berücksichtigung als Sonderausgabe iSd § 18 Abs 7 iVm Abs 6 EStG 1988 (Verlustabzug) von vornherein entgegen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 unkörperliche Wirtschaftsgüter; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0119 E 22. Mai 2002 RS 3 Stammrechtssatz Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beteiligte sich im Jahr 1996 an einem Beteiligungsmodell, wie es auch dem hg. Erkenntnis vom 22. Mai 2002, 99/15/0119, zugrunde liegt (Beteiligung an einer in Deutschland ansässigen Personengesellschaft, die den gewerblichen Handel mit Wertpapieren betreibt). Auf Grund dieser Beteiligung machte er in der Einkommensteuererklärung einen Verlust von 2,710.262 S im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes geltend. Die Veranlagung erfolgte mit Einkommensteuerbes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 unkörperliche Wirtschaftsgüter; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0119 E 22. Mai 2002 RS 3 Stammrechtssatz Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, beteiligte sich in den Jahren 1996 und 1997 an jenem Beteiligungsmodell, welches auch dem hg. Erkenntnis vom 22. Mai 2002, 99/15/0119, zugrunde liegt (Beteiligung an einer in Deutschland ansässigen Personengesellschaft, die den gewerblichen Handel mit Wertpapieren betreibt). Auf Grund dieser Beteiligung wurde ihm für das Jahr 1996 ein Auslandsverlust von S 2,004.072,-- und für das Jahr 1997 ein Auslandsgewinn von S 1,746.129,-- zugewiesen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 unkörperliche Wirtschaftsgüter; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0119 E 22. Mai 2002 RS 3 Stammrechtssatz Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, nahm in seiner Einkommensteuererklärung für 1996 einen (unter Kennziffer 440 in der Einkommensteuererklärung 1996 ausgewiesenen) "Beteiligungsverlust" von S 2,710.262,-- auf. In einem der Erklärung angeschlossenen Schreiben einer Bank AG ist dazu zu lesen: "Betrifft: Steuererklärungen 1996 Ihr Zeichnungsbetrag in Höhe von DM 120.000,-- Beteiligungsmodell 1996/VIP-M & O Interbond GbR.m.b.H. Sehr geehrter ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 unkörperliche Wirtschaftsgüter;
Rechtssatz: Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleichsverbot fallen. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für 1990 festgesetzt. Dabei hat die belangte Behörde den vom Beschwerdeführer begehrten Abzug von Verlusten aus den Jahren 1985 bis 1987 als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 versagt. Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Realteilungsvertrag vom 15. Mai 1985 wurde eine zwischen dem Beschwerdeführer, seiner Mutter und zwei ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;
Rechtssatz: Im Schrifttum (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar 2000; Hofstätter-Reichel, EStG 1988, IIIb, Rz 4 zu § 18 Abs 6 und 7 EStG) wird im Zusammenhang mit Feststellungsbescheiden gemäß § 188 BAO die Auffassung vertreten, daß solche Bescheide auch eine spruchmäßige Festst... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Art (Reihenfolge) der Verrechnung eines mit dem Betrag des Gewinnes aus einem bestimmten Betrieb (hier: Steinmetzbetrieb und Bestattungsbetrieb) übereinstimmenden Veräußeru... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betrieben seit 1982 als Mitunternehmer in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorerst nur eine Schuhreparaturwerkstätte. 1988 erweiterten sie die Gewerbeanmeldung auf die Ausübung eines Handelsgewerbes. Ab 1989 betrieben sie im selben Standort auch den Schuhhandel. Seit Oktober 1990 benützten sie für den Schuhhandel ein gemietetes Verkaufslokal in einem anderen Ort. Die Gewinnermittlung erfolgte durch die Beschwerdeführer bis einschließlich 1990 ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs7;LiebhabereiV; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0157
93/14/0158
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, der Begriff der "Betriebseröffnung" sei anhand des Sinnes des § 18 Abs 7 EStG 1988 auszulegen (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch, ES... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0157
93/14/0158
Rechtssatz: Eine Betriebseröffnung im Sinne des § 18 Abs 7 EStG 1988 liegt vor, wenn ein Betrieb neu begründet oder ein bestehender Betrieb übernommen (Kauf, Erbgang, Schenkung) und in völlig veränderter Form weitergeführt wi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0157
93/14/0158
Rechtssatz: Eine Teilbetriebseröffnung ist als Betriebseröffnung im Sinne des § 18 Abs 7 EStG 1988 zu werten, zumal auch dabei typischerweise eine Anlaufverlustphase gegeben ist. European Case Law Iden... mehr lesen...