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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs6;Rechtssatz
Als Sonderausgabe im Sinne des § 18 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 EStG 1988 kommen nur Verluste in Betracht, welche aus der Gewinnermittlung früherer Perioden stammen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140162.X02Im RIS seit
28.05.2004