RS Vwgh 2004/4/28 2001/14/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs6;
EStG 1988 §18 Abs7;

Rechtssatz

Als Sonderausgabe im Sinne des § 18 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 EStG 1988 kommen nur Verluste in Betracht, welche aus der Gewinnermittlung früherer Perioden stammen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140162.X02

Im RIS seit

28.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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