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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs7;Rechtssatz
Kann der Abgabepflichtige seine neue Betätigung unter Nutzung der schon vorhandenen betrieblichen Struktur aufnehmen, so ist die Annahme gerechtfertigt, dass keine für eine Betriebseröffnung typische Anlaufverlustsituation vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150034.X01Im RIS seit
22.11.2006