RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0178

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §308 Abs3;
ASVG §529 Abs5;
EStG 1972 §15 Abs1;
EStG 1972 §16 Abs1 Z2;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 303;

Rechtssatz

Werden einem Arzt, der in einem Dienstverhältnis stand, von ihm an den Wohlfahrtsfond der Ärztekammer während der Zeit des Dienstverhältnisses geleistete Pflichtbeiträge, die jeweils als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen wurden, rückerstattet, so ist diese Rückerstattung im Jahr des Rückflusses als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen (unangesehen, ob das Dienstverhältnis noch aufrecht ist oder nicht). § 308 Abs 3 und § 529 Abs 5 ASVG sind auf einen solchen Fall nicht anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140178.X01

Im RIS seit

23.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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