1 Mit Bescheid vom 22. Jänner 2001 setzte das Finanzamt gegenüber dem Revisionswerber für den zwischen ihm als Käufer und der D-GmbH als Verkäuferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. Jänner 2001 [gemeint wohl: 12. Dezember 2000] über 73/965-Anteile an einer Liegenschaft in B, mit denen das Wohnungseigentum an der Eigentumswohnung Top 5 verbunden war, Grunderwerbsteuer iHv 4.018,81 € fest. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2 Der (in den Verwaltungsakten einliegend... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 22. Jänner 2013 veräußerte die Marktgemeinde G. der revisionswerbenden Kommanditgesellschaft (Revisionswerberin) mehrere Grundstücke um einen Kaufpreis von rund 24,700.000 EUR unter der aufschiebenden Bedingung, dass zwischen den Vertragsparteien ein näher bezeichneter Baurechtsvertrag rechtswirksam abgeschlossen werde und die erforderlichen Genehmigungen rechtskräftig erteilt würden. 2 Mit Baurechtsvertrag vom 22. Jänner 2013 räumte die Revisionswerber... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 22. Jänner 2013 veräußerte die Revisionswerberin der M. KG mehrere Grundstücke um einen Kaufpreis von rund 24,700.000 EUR unter der aufschiebenden Bedingung, dass zwischen den Vertragsparteien ein näher bezeichneter Baurechtsvertrag rechtswirksam abgeschlossen werde und die erforderlichen Genehmigungen rechtskräftig erteilt würden. 2 Mit Baurechtsvertrag vom 22. Jänner 2013 räumte die M. KG der Revisionswerberin hinsichtlich dieser Grundstücke bis zum 3... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0094 E 30. Juni 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag (Hinweis E 23. Dezember 2003, 2002/16/011... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0094 E 30. Juni 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag (Hinweis E 23. Dezember 2003, 2002/16/011... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Fertigteilhäuser vertreibt, fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 1999 bis 2003 statt. Die Prüferin stellte u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin die Lieferung von Fertigteilhäusern als steuerfreie Grundstückslieferungen behandle, wenn der Käufer das Grundstück, auf dem das Fertigteilhaus errichtet werde, von der X GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) erwerbe, deren Komplementärin die Besc... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6O32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987UStG 199431977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te62008CO0156 Vollkommer VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0139 E 22.03.2010
Rechtssatz: Die 6. EG-RL steht einer Kumulierung von Umsatz- und Grunderwerbsteuer nicht entgegen. Gerichtsentscheidung EuGH 62008O0156 Vollkommer VORAB ... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer war ob den Liegenschaften EZ 1839 und 2111, je GB D, BG Hernals, auf Grund eines Kaufvertrages als Eigentümer vorgemerkt. Mit einem beim BG Hernals als Grundbuchsgericht am 31. Mai 2005 eingelangten Antrag begehrten die beiden Beschwerdeführer (unter gleichzeitiger Rückziehung der Vormerkung) auf Grund eines (zwischen dem Zweitbeschwerdeführer als Verkäufer und dem Erstbeschwerdeführer als Käufer abgeschlossenen) Kaufvertrages vom 3. Mai 2005 die Einverl... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Antragsteller ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) zu konkretisieren (vgl. u... mehr lesen...
Auf Grund des Grundbuchsgesuches des Gerhard F. und der Beschwerdeführerin vom 23. April 2004 wurde - u.a. auf der Grundlage eines Kaufvertrages vom 2. Oktober 2003 - ob der Liegenschaft EZ 625 Grundbuch G u.a. die Einverleibung des Eigentumsrechtes zur Gänze für die Beschwerdeführerin bewilligt und vollzogen. Die darauf entfallende Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG von 1 % der Bemessungsgrundlage von EUR 350.000,-- wurde im Betrag von EUR 3.500,-- der Beschwerdeführerin vor... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG ist so oft zu erheben, als Eintragungen im Grundbuch vom Gericht vorgenommen werden, also auch dann, wenn ein Kaufvertrag rückgängig gemacht und das Eigentumsrecht für den seinerzeitigen Verkäufer einer Liegenschaft wieder e... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 25. Juli 1997 schlossen die Ehegattin des Beschwerdeführers und der Beschwerdeführer einen Baurechtsvertrag. Die Ehegattin des Beschwerdeführers war Eigentümerin eines näher bezeichneten Grundstücks im Ausmaß von 5624 m2, auf dem der Beschwerdeführer mit Zustimmung seiner Ehegattin eine Produktionshalle mit Büro- und Wohntrakt sowie Garagen errichtet hatte. Die Ehegattin bestellte dem Beschwerdeführer hinsichtlich einer Teilfläche von 3435 m2 auf die Dauer von 75 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag (Hinweis E 23. Dezember 2003, 2002/16/0111). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Begriff Bauherr ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer einheitlich auszulegen. Dabei kommt es darauf an, dass die betreffende Gemeinschaft a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, dh den bauausführenden Unternehmen ge... mehr lesen...
Mit einem Dienstbarkeitsvertrag vom 27. August 2001 räumte Josef R., Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, dieser das lebenslange Wohnungsrecht an einer bestimmt bezeichneten Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ 160 Grundbuch Erl befindlichen Gebäude unentgeltlich ein. Die Beschwerdeführerin erklärte in der Urkunde die Annahme dieser Rechtseinräumung. Mit einem weiteren Dienstbarkeitsvertrag ebenfalls vom 27. August 2001 räumte Josef R der Beschwerdeführerin an einem näher bez... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer waren Gesuchsteller des Antrages vom 20. Jänner 1999 an das Bezirksgericht für ZRS Graz. Unter Vorlage u. a. des Kaufvertrages vom 14. Oktober 1998 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 7. Jänner 1999 beantragten sie die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Erstbeschwerdeführer bei vier verschiedenen Einlagezahlen sowie eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes für den Zweitbeschwerdeführer. Die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung wies als Beme... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt (Hinweis E 26.6.1997, 96/16/0236, 0237). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003160008.X02 Im RIS seit 24.06.2003 mehr lesen...
Index: E1EE3L E10400000E6J27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11992E067 EGV Art67;11997E056 EG Art56 Abs1;31988L0361 Kapitalverkehrs-RL Anh1;31988L0361 Kapitalverkehrs-RL Art1;61997CJ0222 Trummer VORAB;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 §26 Abs3;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG belast... mehr lesen...
Index: E1E27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11997E056 EG Art56;11997E058 EG Art58 Abs1 lita;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Wenn in Art. 58 Abs. 1 EG unter lit. a sogar die unterschiedliche Behandlung der Steuerpflichtigen mit unterschiedlichen Wohnorten oder Kapitalanlageorten ermöglicht wird, lässt sich unschwer der Umkehrschl... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 16. Juni 1998 erwarb der Beschwerdeführer von seinem Sohn Georg T 11.776/30.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 970 GB 01657 L, Gerichtsbezirk D. Dieser Vertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "II. Herr Georg T verkauft und übergibt und Herr Ernst T, geb. 6. November 1926, im folgenden kurz Käufer, kauft und übernimmt den aus BOZ 81 ersichtlichen Anteil des Verkäufers von 11776/30000stel an der EZ 970 Grundbuch 01657 L, Gerichtsbezirk D im R... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Die Wiederherstellung des vorigen Zustandes findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung ihren Niederschlag (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II GrEStG 1987, Rz 14a zu § 17 GrEStG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002160111.X03 Im RIS seit 02.05.2003 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Der Erwerbsvorgang, dessen Rückgängigmachung unter den weiteren in § 17 GrEStG 1987 geregelten Voraussetzungen den Anspruch auf Nichtfestsetzung bzw. Rückzahlung der Grunderwerbsteuer begründet, besteht im Erwerb des Rechtstitels für die Übereignung (Hinweis auf die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II GrEStG 1987 unter Rz 12... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch32/06 Verkehrsteuern
Norm: GBG 1955 §22;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Es genügt in jenen Fällen, in denen der ursprüngliche Erwerbsvorgang bücherlich durchgeführt wurde, dass der ursprüngliche Veräußerer im Wege des Tatbestandes der Rückgängigmachung den obligatorischen Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums mit der Wirkung erhält, dass er über das Grundstück wieder so verfügen kann, wie v... mehr lesen...
Am 12. November 1998 schlossen die Beschwerdeführerin und die W GmbH einen "Eigentumswohnungsvertrag" über die Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Bescheid vom 14. Jänner 1999 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Grunderwerbsteuer von S 63.145,-- vor. Dieser Bescheid wurde unangefochten rechtskräftig. Mit Kaufvertrag vom 11. April 2000 erwarb Gerald M von der W GmbH diese Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Schriftsat... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11;GrEStG 1987 §17;GrEStG 1987 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0099 E 14. November 1996 RS 1 Stammrechtssatz Die Vorschriften des § 11 GrEStG 1987 (nunmehr § 17 GrEStG 1987 idF 1994/682) über die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer setzen voraus, daß die Steuerschuld bereits nach § 8 GrEStG 1987 entstanden ist (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0074; E 26.... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 19. April 1995 erwarb die Hotel S. GmbH & Co KG vom Beschwerdeführer eine Anzahl von Liegenschaften des Grundbuchs I., Katastralgemeinde Gatschen, um den Kaufpreis von S 162,000.000,--. Mit vorläufigem Bescheid vom 23. Mai 1995 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Käuferin Grunderwerbsteuer in Höhe von S 5,810.000,-- vor. Am 7. Februar 1996 erließ das Finanzamt auch gegenüber dem Beschwerdeführer einen vorläufigen Grunderwerbsteuerb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: § 17 GrEStG bezieht sich - ebenso wie die Tatbestände des § 1 Abs 1 GrEStG - ausschließlich auf das den Anspruch auf Übereignung begründende Verpflichtungsgeschäft. Ob das Verpflichtungsgeschäft erfüllt worden ist, ist für die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges, also des Verpflichtungsgeschäftes, nicht maßgebend. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin mit einem Kaufvertrag vom 7. Juli 1998 eine Liegenschaft um den Kaufpreis von S 90,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb für diesen Vorgang Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage vor, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Besch... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33;61990CJ0347 Aldo Bozzi VORAB;61991CJ0208 Raymond Beaulande VORAB;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Nach stRsp des EuGH ist der Zweck des Art 33 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977, 77/388/EWG, die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren zu verhindern, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dadurc... mehr lesen...