RS Vwgh 2019/3/26 Ro 2018/16/0007

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Veröffentlicht am 26.03.2019
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/16/0094 E 30. Juni 2005 RS 2

Stammrechtssatz

Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag (Hinweis E 23. Dezember 2003, 2002/16/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018160007.J02

Im RIS seit

09.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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