Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1;Rechtssatz
Der Erwerbsvorgang, dessen Rückgängigmachung unter den weiteren in § 17 GrEStG 1987 geregelten Voraussetzungen den Anspruch auf Nichtfestsetzung bzw. Rückzahlung der Grunderwerbsteuer begründet, besteht im Erwerb des Rechtstitels für die Übereignung (Hinweis auf die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II GrEStG 1987 unter Rz 123 zu § 1 GrEStG referierte hg. Judikatur). Darauf, ob das Titelgeschäft in der Folge erfüllt wird und damit insbesondere auf eine bücherliche Eintragung des Eigentumserwerbes für den Erwerber kommt es hingegen nicht an (Fellner, a.a.O, Rz 126 und 127 zu § 1 GrEStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160111.X01Im RIS seit
02.05.2003