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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1 Abs1;Rechtssatz
§ 17 GrEStG bezieht sich - ebenso wie die Tatbestände des § 1 Abs 1 GrEStG - ausschließlich auf das den Anspruch auf Übereignung begründende Verpflichtungsgeschäft. Ob das Verpflichtungsgeschäft erfüllt worden ist, ist für die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges, also des Verpflichtungsgeschäftes, nicht maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160085.X03Im RIS seit
15.01.2002