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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §17;Rechtssatz
Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag (Hinweis E 23. Dezember 2003, 2002/16/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005160094.X02Im RIS seit
22.08.2005Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019