RS Vwgh 2005/6/30 2005/16/0094

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Veröffentlicht am 30.06.2005
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17;

Rechtssatz

Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag (Hinweis E 23. Dezember 2003, 2002/16/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005160094.X02

Im RIS seit

22.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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