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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §17Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/16/0094 E 30. Juni 2005 RS 2Stammrechtssatz
Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag (Hinweis E 23. Dezember 2003, 2002/16/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018160005.J02Im RIS seit
09.07.2019Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019