RS Vwgh 1988/12/15 88/16/0056

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §167 Abs2;
GrEStG 1955 §11;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 259;

Rechtssatz

Ausführungen zur Problematik Bauherrnmodell (Hinweis auf E vom 19.5.1988, 87/16/0102) sowie die Feststellung, dass die Beweiswürdigung der belangten Behörde iS der bisherigen Judikatur zur Frage der Bauherrneigenschaft nicht als unschlüssig erkannt werden kann, wenn das Haus bei Erwerb der Liegenschaft bereits mehr oder minder fertiggestellt war, ein Fixpreis vereinbart war und eine andere Person Konsenswerber gewesen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160056.X01

Im RIS seit

15.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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