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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 259;Rechtssatz
Ausführungen zur Problematik Bauherrnmodell (Hinweis auf E vom 19.5.1988, 87/16/0102) sowie die Feststellung, dass die Beweiswürdigung der belangten Behörde iS der bisherigen Judikatur zur Frage der Bauherrneigenschaft nicht als unschlüssig erkannt werden kann, wenn das Haus bei Erwerb der Liegenschaft bereits mehr oder minder fertiggestellt war, ein Fixpreis vereinbart war und eine andere Person Konsenswerber gewesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160056.X01Im RIS seit
15.12.1989