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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ist der Wille der Vertragspartner darauf gerichtet, einen ideellen Grundstücksanteil samt einer fertigen Wohnungseinheit zu erwerben bzw zu veräußern, so kann der Erwerber die Bauherreneigenschaft - selbst bei Personenverschiedenheit zwischen dem Veräußerer des Grundstücksanteils und dem Bauführer - nicht erlangen (Hinweis E 20.1.1983, 81/16/0171, VwSlg 5749 F/1983).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150112.X06Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008