RS VwGH Erkenntnis 1990/07/02 90/19/0084

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Veröffentlicht am 02.07.1990
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Rechtssatz

Ein als Beschuldigter Verfolgter, zur Vertretung nach außen Berufener kann sich aber nur dann auf eine derartige Bestellung berufen, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der ihm angelasteten Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines verantwortlichen Beauftragten eingelangt ist (Hinweis E VS 16.1.1987, 86/16/0073, VwSlg 12375 A/1987).

Im RIS seit
02.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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