Mit dem angeführten Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe in seiner Eigenschaft als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen es unterlassen, trotz rechtskräftigen Bescheides der BH D, vom 16.10.2002 die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein für das angeführte Fahrzeug unverzüglich der bescheiderlassenden Behörde zurückzustellen. Dadurch habe der Berufungswerber § 44 Abs 4 KFG verletzt, wofür über ihn eine Geldstrafe in Höhe v... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges wurde eine Übertretung nach § 43 Abs 4 lit d KFG zur Last gelegt, da er das Fahrzeug trotz Wegfalls der Haftpflichtversicherung seit 16.10.2002 nicht abgemeldet hatte, und zwar bis zum Tag der Abnahme der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines am 06.11.2002. Da jedoch der Bescheid über die Aufhebung der Zulassung des Fahrzeuges bereits am 05.11.2002 vollstreckbar wurde und eine Fahrzeugabmeldung nach der Aufhebung der Zulassung... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 12 09 2004 um 14 30 Uhr als Lenker des Personenkraftwagens mit dem Kennzeichen *** auf der S 31 im Gemeindegebiet von Kalkgruben auf Höhe des Strkm 66,699 bei der Fahrt in Richtung Weppersdorf die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten zu haben, weil er mit einer Geschwindigkeit von 117 km/h gefahren sei. Wegen Verletzung des § 20 Abs 2 S... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Wortfolge im Tatvorwurf betreffend der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, die sich als unrichtig herausgestellt hatte, war ersatzlos zu entfernen, weil es sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshof um kein notwendiges Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO handelt. Aus diesem Grund hatte die vorgenommene Reduktion allerdings auch keine Auswirkung auf die Kostenentscheidung. Es konnte nicht von einem teilweisen Obsiegen des Berufungswerbers ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob sich ein Einspruch nur gegen das Strafausmaß richtet, kommt es nicht allein darauf an, daß der Bestrafte seine Eingabe als "Einspruch gegen die Strafhöhe" bezeichnet hat, sondern es ist der Inhalt dieses Rechtsmittels in seiner Gesamtheit dafür maßgebend, ob bei objektiver Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, daß der Bestrafte auch den Schuldspruch bekämpft hat. (Vergleiche hiezu die Erkenntnisse des VwGH vom 16.12.1983, Zl: 83/02/0175, 23.10... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber (Bw) war zur Tatzeit und ist noch handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH. Diese GesmbH war über Auftrag der K-GmbH an deren Baustelle in Wien, R-weg mit der "Herstellung von Gipszwischenwänden" befaßt. Bei einer Kontrolle dieser Baustelle am 21.10.1994 wurden zwei polnische Staatsbürger arbeitend (Spachtelarbeiten an Gipsdielenwänden auf Stiege 9, 1. Stock, hofseitige Wohnung) angetroffen, für die weder Beschäftigungsbewilligungen noch Arbeitserlaubni... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde von der Berufungsbehörde die Tatzeit gegenüber der Vorinstanz verringert und weiters die Ersatzfreiheitsstrafe herabgesetzt, so kann von einem "Bestätigen" des Straferkenntnisses nicht gesprochen werden und ist sohin die Vorschreibung von Kosten des Berufungsverfahrens nicht zulässig (Hinweis E VwGH 7.9.1995, 94/09/0164). mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 17 08 1995 wurden über den Berufungswerber zwei Geldstrafen in Höhe von je S 600,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von je drei Tagen) wegen Übertretung des § 52 lit a) Z 1 und des § 52 lit b) Z 15 StVO 1960 verhängt. Gegen diese Strafverfügung hat der Berufungswerber rechtzeitig Einspruch erhoben, wobei sich der Einspruch gegen die gesamte Strafverfügung richtete. Aufgrund des Einspruches wurde seitens der Behörde I Instanz das Verfahren nach § 52 lit b) Z 15 StVO eingest... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird lediglich der Kostenausspruch eines Straferkenntnisses angefochten, ist die Berufungsbehörde auch bei abweislicher Entscheidung nicht befugt, einen Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens vorzuschreiben. Dies ergibt eine Zusammenschau der Bestimmungen der §§ 64 und 65 VStG. Danach ist ein Kostenbeitrag nur dann vorzuschreiben, wenn das angefochtene Straferkenntnis hinsichtlich seines Strafausspruches (Schuld und/oder Strafe) bestätigt wird. Schlagworte Berufung... mehr lesen...
Rechtssatz: Der UVS ist nach § 52 a Abs 1 VStG im Rahmen seines Abänderungsrechtes der von ihm rechtskräftig erlassenen Bescheide berechtigt, die mündlich verkündete Abweisung einer (schriftlichen) Berufung in einem Punkte (mangels diesbezüglicher
Begründung: der Berufung) in eine Zurückweisung der Berufung abzuändern, da das Gesetz durch die Auferlegung der Verfahrenskosten nach § 64 VStG im Falle der Belassung der Abweisung offenkundig verletzt worden wäre. Diese Kosten entfallen nämlich ... mehr lesen...
Rechtssatz: Verhängt die Berufungsbehörde eine mildere Strafe als die erste Instanz, so ist eine Kostenbestimmung nur für das erstinstanzliche Verfahren zulässig, wobei der Kostenbeitrag nach der von der Berufungsbehörde verhängten milderen Strafe festzusetzen ist. Wandelt die Berufungsbehörde eine Arreststrafe in eine Geldstrafe um, ist letztere als mildere Strafe anzusehen und der Kostenbeitrag für das Verfahren erster Instanz nach der nunmehr ausgesprochenen Geldstrafe zu bemessen. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Richtete sich der Einspruch gegen die Strafverfügung ausdrücklich nur gegen die Strafhöhe, so ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen. Die Erstbehörde war daher nicht berechtigt, einen neuerlichen Schuldspruch zu fällen und durfte folglich auch keinen Verfahrenskostenbeitrag vorschreiben. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Vorschreibung des Kostenbeitrages zum Strafverfahren ist nur in einem Straferkenntnis, nicht jedoch in einem Bescheid, der über einen Einspruch gegen die Strafhöhe einer Strafverfügung ergangen ist, zulässig. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 27.3.1991, Zl.89/04/0226; VwSlg 8644A/1974; VwGH v. 10.12.1988, Zl.88/06/0108 Rechtssatz: Auch bloßes Verweilenlassen der Gäste in der Betriebsstätte über die Sperrstunde hinaus ist strafbar. Beweislastumkehr gem. §5 VStG bei bloßen Ordnungswidrigkeiten. Gewerbebetreibender muß die für ihn maßgeblichen Rechtsvorschriften auch im Detail kennen. Befangenheit des Organes führt bei eindeutig rechtswidrigem Verhalten des Beschuldigten nicht zur Fehlerhaftigkeit... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 9.7.1984, 84/10/0080, vom 30.9.1985, 85/10/0027 sowie vom 24.11.1986, 86/10/0131. Rechtssatz: Berufung gegen Straferkenntnis: Ordnungsstörung. Verhalten objektiv geeignet, Ärgernis zu erregen; Ordnung an einem öffentlichen Ort gestört. Vorraum einer Diskothek keinen Zugangsbeschränkungen unterworfen. Rauferei stört Ordnung an öffentlichem Ort. Gemäß Art. IX Abs.1 Z.1 EGVG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer durch ein Verhalten, das Ärgernis zu err... mehr lesen...
Rechtssatz: Jährliche Überprüfung von Rolltoren durch befugte Kontrollorgane: Überprüfungsauftrag an Zivilingenieur entbindet Arbeitgeber nicht von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit; Strafbemessung; Bei juristischen Personen ist primär auf deren Vermögen und nicht auf das des für sie handelnden Organes abzustellen. Verbot der reformatio in peius. Gemäß § 31 Abs.2 lit.p ANSchG begehen Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte, die den Vorschriften der aufgrund des § 24 ANSchG e... mehr lesen...